Meine Damen und Herren! Künftig kontrolliert also nicht mehr die Mehrheit des Parlaments die Regierung, sondern nach einer Zäsur und in einem Meilenstein, denke ich, den dieses Haus heute und morgen in der Entwicklung des Parlamentarismus setzt, kontrolliert künftig die Minderheit des Hauses die Mehrheit. Wie gesagt, das ist nur in ganz wenigen Ländern in Europa, vornehmlich in Deutschland, der Fall.
Zum Kollegen Lugar möchte ich nur eines sagen – ich möchte hier als Präsident selbstverständlich nicht parteipolitisch agieren –: Herr Kollege Lugar, Sie sollten sich schon die Frage stellen, wie es möglich sein kann, dass Parteien, die sich schon in der Vergangenheit, bevor es Ihre Fraktion hier im Haus gegeben hat, sehr vehement der Aufklärungsarbeit verschrieben und diese auch immer wieder sehr intensiv betrieben haben, diesem Gesetz zustimmen können. Wenn nun drei von vier Oppositionsparteien diesen Gesetzesvorlagen zustimmen, nur ausgerechnet Ihre Fraktion nicht, sollten Sie sich vielleicht schon einmal die Frage stellen, ob nicht vielleicht Sie auf dem falschen Dampfer sind und nicht die drei anderen.
Das führt mich aber schon zum zweiten Kritikpunkt, meine Damen und Herren, der am Zuschnitt des Untersuchungsausschusses in der Vergangenheit immer wieder geäußert wurde, vor allem an den Spielregeln, nämlich der Handhabung dieses Kontrollinstruments.
Der Untersuchungsausschuss – das muss klar sein – ist kein Instrument der staatlichen Rechtsprechung. Es ist ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle, es ist ein Instrument der politischen Auseinandersetzung, und es ist daher auch nicht objektiv – und hat auch nicht den Anspruch, objektiv zu sein. Jeder geht dort mit seinen Vorstellungen hinein. Es ist kein Gericht, keine Rechtsprechung, es ist eine politische Bühne und eine politische Auseinandersetzung. Trotzdem muss dieses Instrument rechtsstaatlichen Ansprüchen Genüge tun und sich innerhalb des rechtsstaatlichen Rahmens bewegen; es darf also nicht den Charakter eines Tribunals gegen einzelne Personen annehmen.
So wichtig die Kontrolle im Parlament ist, genauso wichtig ist unser Rechtsstaat, meine Damen und Herren – genauso wichtig ist unser Rechtsstaat! –, und dieser Rechtsstaat hat die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern ebenso zu schützen wie jene von Politikerinnen und Politikern, von Beamtinnen und Beamten, denn auch sie sind Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und haben Rechte.
Wenn künftig ein Viertel der Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss einsetzen kann, das Thema bestimmen, die Akten anfordern, Auskunftspersonen bestimmen kann, dann ist das eine völlig neue Dimension von Rechten für die Opposition in diesem Hohen Haus.
Die Chefredakteurin des „Standard“ Alexandra Föderl-Schmid hat es kürzlich sinngemäß auf den Punkt gebracht: Die Neuregelung des Untersuchungsausschusses bedeute auch eine Selbstverpflichtung für die Parlamentarier, dieses Kontrollinstrument nicht nur für Selbstdarstellung und Wahlkampfzwecke zu missbrauchen, wie dies in der Vergangenheit häufiger der Fall gewesen sei, so Föderl-Schmid.
Das heißt, meine Damen und Herren, das, was wir heute und morgen hier beschließen, bringt auch eine neue Aufgabe und Verantwortung für uns Präsidenten, nämlich die Vorsitzführung in künftigen Untersuchungsausschüssen. Und Sie können davon ausgehen, meine Damen und Herren, dass Doris Bures, Norbert Hofer und ich diese Aufgabe sehr ernst nehmen werden, dass wir uns sehr bemühen werden, sie fair, objektiv und im Sinne des Schutzes der Rechtsstaatlichkeit verantwortungsvoll auszuüben. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Eines muss uns auch klar sein, meine Damen und Herren: Künftig werden die Augen der Öffentlichkeit wegen dieses „Untersuchungsausschusses Neu“ noch mehr auf die-
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