Ausdrucke in die Höhe) ist das Gesetzespaket, um das es jetzt gerade geht. Der Kernsatz ist eine Verfassungsänderung. Artikel 53 lautet jetzt neu:
„Der Nationalrat kann durch Beschluss Untersuchungsausschüsse einsetzen. Darüber hinaus ist auf Verlangen eines Viertels seiner Mitglieder ein Untersuchungsausschuss einzusetzen.“
„Ist einzusetzen“, das ist wirklich eine historische Zäsur im Parlamentarismus! (Beifall bei den Grünen.)
Als 1986 die Grünen erstmals in den österreichischen Nationalrat eingezogen sind, damals war die Klubobfrau Freda Meissner-Blau, gab es – wie immer am Beginn einer Legislaturperiode – Gespräche zwischen den Parteichefs. Und überliefert ist, dass sie damals im Gespräch mit dem damaligen Bundeskanzler Franz Vranitzky als eines der zentralen Anliegen dieser neuen grünen Fraktion im Parlament angekündigt hat: Wir wollen, dass der Untersuchungsausschuss, parlamentarische Kontrolle Minderheitsrecht wird. – Das ist 28 Jahre her.
Wenn man so möchte, ist dieser Auftrag der Grünen, die Kontrolle stärker im österreichischen Nationalrat zu verankern – Kontrolle von Macht, von Machtmissbrauch –, Kollege Strolz würde sagen, sozusagen im genetischen Code verankert (Abg. Strolz nickt zustimmend), deswegen freuen wir uns heute auch ganz besonders.
An diesem Gesetzespaket haben sehr viele mitgearbeitet – die Klubobleute, die Chefverhandler wurden schon erwähnt, Dieter Brosz und Peter Pilz von meiner Fraktion möchte ich auch noch erwähnen. Ein ganz herzliches Dankeschön aber auch an die Chefverhandler der Regierungsparteien; für sie war das ein besonders großer Schritt, der jedoch zu setzen war. Ein besonders großes Dankeschön auch an die Parlamentsdirektion, die in vorbildlicher Art und Weise die Legistik – und diese war alles andere als trivial – wunderbar vorbereitet und abgearbeitet hat, und das in einer sehr, sehr raschen Zeit. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Wenn man zurückblickt auf diese 28 Jahre, hat es da schon einiges gegeben, das unaufgeklärt geblieben ist, eben aufgrund der Möglichkeit, dass die Regierung jederzeit einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ablehnen und auch jederzeit eine laufende Prüfung, also einen laufenden Untersuchungsausschuss, beenden konnte – das ist vielleicht der noch viel schwierigere Punkt in den letzten Jahren gewesen.
Es gab gerade in den Fragen der Korruptionsbekämpfung wesentliche Schritte, die noch hätten gesetzt werden können, um Schaden von Österreich und von der Bevölkerung abzuwenden, insbesondere im Banken-Untersuchungsausschuss. Diese konnten dann nicht mehr gesetzt werden, weil es aus irgendeinem Grund auf einmal ein „Stopp!“ gegeben hat, entweder von der Regierung selbst oder von den Regierungsfraktionen, und damit weitere Aufklärung nicht mehr möglich war.
Beim Banken-Untersuchungsausschuss war es besonders dramatisch: Es gab noch eine ganze Reihe von Zeugen, die uns hätten helfen können, im Komplex der Hypo Alpe-Adria wirklich Schaden zu vermeiden, und deswegen ist es so bedauerlich, dass wir so viele Jahre lang warten mussten, aber umso besser machen wir jetzt einen Neuanfang. (Abg. Lopatka: Genau!) – Ja, machen wir einen Neuanfang! Sie schmunzeln (Abg. Lopatka: Aber ich bin froh!), aber ich glaube, das wird Ihnen vielleicht in den nächsten Monaten noch etwas schwerer fallen!
Es ist auch – das muss man auch sagen – der Schlusspunkt einer ganzen Reihe von Gesetzen im Bereich der ... (Abg. Lopatka: ... kritisch mit dem Neuanfang, kein Tribunal!) – Sie waren selber kritisch, ich weiß, Sie waren einer der Kritischsten, deswe-
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