In Deutschland ist die Situation so, dass das Verfahrensrecht feststellt, es gibt zwar das Minderheitsrecht, es braucht aber einen Beschluss, der herkommt, das haben die Deutschen übrigens mehrfach drinnen. Minderheitsanspruch, aber Mehrheitsbeschluss, der es bestätigen muss, was teilweise zu schwierigen Situationen führt. Wenn die nämlich gar keinen Beschluss fassen, dann kann ich es auch nicht anfechten.
Vielleicht haben Sie sich die Debatte darüber angeschaut, wie Snowden in den NSA-Ausschuss hätte geladen werden sollen. Der wurde nicht geladen, weil einfach kein Beschluss gefasst worden ist.
Wir haben eine Situation, wo wir das Minderheitsrecht haben und einen Rechtsschutz, der dahintersteht, wo es für den Fall, dass kein Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand besteht, auch eine gerichtliche Entscheidung darüber geben kann – keine Entscheidung der Mehrheit über die Minderheit, sondern eine Instanz, die darüber steht. Dass es in einem Parlament besser ist, dass eine Instanz drüber entscheidet, als dass die Mehrheit für die Opposition entscheidet, scheint auf der Hand zu liegen.
Das würde ich mir im Übrigen auch bei parlamentarischen Anfragen wünschen, dass es dort eine Entscheidung gibt wie in Deutschland, Organstreitverfahren. Wenn zum Beispiel Kollege Zinggl oder auch Frau Kollegin Meinl-Reisinger ewig verlangen, dass diese komischen Aufsichtsratsprotokolle geliefert werden sollten, dann bräuchten wir das auch in Österreich, dass nicht einfach der Minister entscheidet, liefere ich oder liefere ich nicht, sondern dass es ein Organstreitverfahren gibt. Genau das gibt es beim Untersuchungsausschuss. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Vorsitz Opposition – gibt es im Übrigen in Deutschland auch nicht. In Deutschland hat dort immer die Regierung den Vorsitz.
Es können keine Akten angefordert werden. – Na super! Wissen Sie, was wir da drinnen haben? – Wir haben die Regelung, dass zu allen Untersuchungsgegenständen alle Behörden alle Akten liefern müssen und das schon im Beweisgegenstand drinnen steht. Das geht weit über das hinaus, was in Deutschland der Fall ist.
Und wir haben die Möglichkeit, bei spezifischen Dingen Einzelanforderungen zu stellen, wo es darüber hinausgeht. In diesem Fall ebenfalls Rechtsschutz, wo man dann als Mehrheit sagen kann, ist nicht verfassungskonform, ist nicht gedeckt, Entscheidung durch das Verfassungsgericht. Na wie denn sonst! Wie will ich denn einen Untersuchungsausschuss machen, wo ich der Minderheit die Rechte gebe und sage, die können alles? Die können den Herrn Müller, den Herrn Hofer, den Herrn Irgendwer laden, wenn es ihnen einfällt, vielleicht hätten sie 25 Prozent. Wahrscheinlich haben sich die Regierungsparteien gedacht, wenn sich Stronach damals noch entwickelt hätte, 25 Prozent Lugar, da wollen wir einen Schutz haben, da wollen wir, dass es Rechtsschutz gibt.
Herr Lugar, Sie haben sich dort so verrannt, das ist schon so absurd drinnen, weil nämlich das, was in Österreich ist, in manchen Bereichen auch über Deutschland hinausgeht. Stichwort Informationsordnung, Stichwort Umstufung von Akten, die von Ministerien kommen. Es gibt sie in ganz Europa nicht. Österreich ist das einzige Land, in dem das Parlament Akten von Ministerien herabstufen und sagen kann, wir machen sie zugänglich. Unser Ziel war, wir wollen alle Akten haben. Bis jetzt erfolgten Schwärzungen. Jetzt haben wir die Garantie, Akten müssen geliefert werden und es gibt einen Rechtsschutz, nämlich Gefängnisstrafen bei „streng geheim“ und „geheim“, das heißt dort, wo in Österreich zum Beispiel durch terroristische Anschläge die Sicherheit gefährdet wäre. Wenn Sie hergehen und diese Akten in die Öffentlichkeit schmeißen, dann sollten Sie die Strafe dafür bekommen. In diesen Fällen ist das vorgesehen, in allen anderen Fällen nicht.
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