Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 100

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oder ein noch erwerbsfähiger pflegender Angehöriger bist. Ich spreche hier von der so­genannten Urlauberaktion, und für diese Urlauberaktion gibt es immerhin die „Kleinig­keit“ von 11 Millionen €; so viel werden wir heuer am Ende des Jahres dafür ausgege­ben haben. Das ist, glaube ich, auch nicht so wenig. Es sind immerhin 11 Millionen € für die sogenannte Urlauberaktion, damit pflegende Angehörige sich eine gewisse Zeit entspannen können, was ja sehr notwendig ist, damit sie also auch die Chance haben, einmal auszuspannen.

Ich habe Ihnen das auch im Ausschuss schon gesagt: Für die 140 000 Gutachten, die pro Jahr nur fürs Pflegegeld erstellt werden müssen, geben wir den Betrag von 26 Mil­lionen € aus. Die 140 000 Gutachten werden nicht weniger, die Tendenz ist steigend, denn allein für die, die durch das System durchwandern, sind es 70 000 Gutachten pro Jahr.

In Summe gesehen, wenn man alles zusammenrechnet, gibt der Bund hier 2,9 Milliar­den € aus. Dann kommen noch die 1,5 Milliarden € der Länder, der Städte und Ge­meinden dazu. Das heißt, die öffentliche Hand ist hier mit 4,3 Milliarden, glaube ich, nicht so schlecht unterwegs.

Da Sie auch das Thema Behinderte angesprochen haben: Das ist natürlich ein The­ma, wo wir sehr intensiv mit den Organisationen geredet und sehr intensiv mit den Or­ganisationen Lösungen entwickelt haben. Die Masse der behinderten Menschen ist ja von dem gar nicht betroffen, denn die Masse ist aufgrund ihrer Behinderung – so tra­gisch ihre Behinderung auch ist – automatisch in der Pflegestufe 3, 4 oder 5. Die kom­men gar nicht in 1 oder 2, weil sie leider so eine Behinderung haben, dass sie auto­matisch in 3, 4 oder 5 kommen. Das ist ein Automatismus, der ist gut so, der wird nicht angegriffen und wird auch für die Zukunft überhaupt kein Thema sein.

Ein Thema hatten wir mit der Gruppe der sogenannten Lernbehinderten. Das ist unter anderem eine Gruppe, die sehr intensiv betreut wird von der Lebenshilfe und auch von einigen anderen Organisationen. Aber hier haben wir mit dieser Gruppe eine Klarstel­lung der jetzigen Gesetzeslage erreicht. Mit dieser Klarstellung, die in einem Rund­schreiben an alle fünf Träger ergeht, wird klargestellt, dass es bei den sogenannten Lernschwachen eine spezielle Berücksichtigung geben wird, so wie das auch schon der heutigen Gesetzeslage entspricht. Das ist mit den betroffenen Organisationen aus­diskutiert und besprochen.

Natürlich werden wir mit dem Pflegegeld auch weitermachen. Sie wissen, dass wir nächstes Jahr den Pflegefonds erhöhen. Die Idee des Pflegefonds ist zweigleisig: Das eine ist, die Städte und Gemeinden zu unterstützen bei der Erbringung ihrer Dienstleis­tungen, die sie erbringen müssen, gleichzeitig aber auch die Städte und Gemeinde zu unterstützen, damit sie innovative Projekte entsprechend weiter ausbauen können, weil wir eben aus der Vergangenheit unterschiedliche Standards haben.

Was sich hier in den letzten 20, 30 Jahren entwickelt hat, hat sich leider unterschiedlich entwickelt. Wir haben in der Steiermark noch vor fünf, sechs Jahren relativ wenige mo­bile Dienste gehabt, wir haben in diesem Bundesland relativ viele stationäre Einrichtun­gen gehabt. Wir haben Bundesländer gehabt, die von Haus aus einen gesunden Mix gefahren haben, und Bundesländer, die sich nur auf ein, zwei Projekte mehr bezogen und auf andere Entwicklungen nicht so rasch reagiert haben.

All das ist mit dem Pflegefonds auf dem Weg, sich österreichweit gemeinsam zu ent­wickeln. Das heißt, einen Teil des Geldes gibt es für Innovation, für betreutes Wohnen und, und, und, für alles, was es da gibt. Und ein anderer Teil des Geldes dient zur Fi­nanzierung, zur Absicherung dessen, was der laufende Aufwand ist.

Frau Abgeordnete Ing. Dietrich, wir lassen niemand allein! Die Sozialhilfe steht zur Ver­fügung, gar keine Frage. Die Sozialhilfe springt ein, wenn es entsprechend notwendig


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