Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 102

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Stufen und auch dadurch, dass Angehörige von pflegenden Kindern pensionsversiche­rungsrechtlich pflegenden Angehörigen gleichgestellt werden.

Ich möchte aber noch auf einen anderen wichtigen Punkt zu sprechen kommen. Das ist das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das zwar nicht Gegenstand des Sozial­ressorts ist, sondern des Gesundheitsressorts, aber auch damit zusammenhängt. Was im Krankenhaus geschieht, dass Pflegeassistenz und Pflegehelfer geregelt werden, dass mag für das Krankenhaus in Ordnung sein. Das kann ich nicht beurteilen. Aber es wäre fatal, das auch auf den ambulanten Bereich umzulegen, denn dann würde eine Berufsgruppe der anderen die Klinke in die Hand geben. Es braucht hier eine ganz­heitliche Betreuung, und auch Pflegetätigkeiten müssen da inkludiert sein.

Dazu gehört auch, dass die Delegation von Pflegetätigkeiten durch diplomierte Pflege­fachkräfte ermöglicht wird und auch ein Behindertenbetreuer wie bei der persönlichen Assistenz möglich ist. Gerade in Einrichtungen geschehen auch Pflegetätigkeiten, und wenn wir wollen, dass behinderte Menschen integriert sind und inkludiert leben, dann muss es auch möglich sein, im Alltag die Pflegetätigkeit mit zu integrieren. Deshalb ap­pelliere ich, dass man im GuKG, dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, auch diese beiden Bereiche, Krankenhaus und ambulanten Bereich, teilt und hier unter­schiedliche Regelungen findet, was derzeit nicht der Fall ist.

Ich habe ein kleines Weihnachtsgeschenk mitgebracht, Weihnachten steht ja vor der Tür, und zwar handelt es sich – zeigst du es einmal? (die Assistentin des Redners hält den entsprechenden Gegenstand in die Höhe) – um eine Ohrenschmaus-Schokolade, einen Literaturpreis-Ohrenschmaus, den alle Abgeordneten bekommen. Es ist ein Lite­raturpreis von Menschen mit Lernbehinderungen, die ihre Gedanken, ihre Meinungen, ihre Ansichten, das, was ihnen ein Anliegen ist, in literarische Texte schreiben und auch zeigen, welches Potenzial in behinderten Menschen steckt, in lernbehinderten Menschen, in Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen.

In den Medien werden sie gerade zu Weihnachten sehr oft nur als mitleiderregend und arm dargestellt. Diese Schokolade und diese Texte – in der Banderole ist nämlich ein Text von einem Preisträger abgedruckt – zeigen auch, welche Potenziale möglich sind. Wenn Sie diese Schokolade essen, denken Sie auch daran, dass die Menschenwürde etwas Wichtiges ist und dass sie nicht in der Verfassung steht! Die Pflegesicherung ge­hört auch zur Menschenwürde, und ich trete dafür ein, dass die Menschenwürde in der Verfassung verankert wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und Grünen.)

13.15


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter! Lieber Franz-Joseph! Herzlichen Dank im Namen aller für dieses Schokoladegeschenk, aber vor allem auch für die von dir im Zusammenhang damit geäußerten Gedanken. Danke dir!

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


13.16.19

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister, Sie stellen das jetzt so dar, als wäre es die ganz große Reform, der ganz große Schlag. Es ist eine Kürzung – Punkt! Das können Sie drehen und wenden, wie Sie wollen.

Es offenbart sich darin vor allem auch eines: Wir haben genau dieses Konzept schon einmal gehabt, nämlich im Jahr 2011. Da sind Sie auch hier gestanden und haben ge­sagt: Ja, wir brauchen jetzt diese Reform, um es nachhaltig zu sichern! – Drei Jahre später sind wir jetzt in derselben Situation, und es wird sich nichts ändern. Sie werden


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