Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 105

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

im Zuge der Debatte über TOP 4) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (365 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeld­gesetz geändert wird (414 d.B.)

Diese Bundesregierung hält sich seit Jahren schadlos am Rücken der Ärmsten der Ar­men. 2011 wurde der Zugang zum Pflegegeld erschwert, was de facto einer Kürzung entspricht. Das Pflegegeld weist seit seiner Einführung vor 20 Jahren wegen fehlender Inflationsanpassungen bereits einen realen Verlust von durchschnittlich 29 Prozent auf.

Die Freibeträge für behinderte Menschen wurden seit dem Jahr 1988 nicht erhöht und es liegt bereits ein Inflationsverlust von rund 60 Prozent vor. Gefordert ist daher eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen.

Diese Bundesregierung belastet jene Bevölkerungsgruppen, die sich am wenigsten wehren können. Auch Pensionisten gehören zu den Verlierern dieser Bundesregie­rung.

Anstatt zum Beispiel die Luxuspensions-Privilegien im öffentlichen Bereich auf allen Ebenen und für alle Zukunft abzuschaffen, werden diese auch mit dem „neuen“ so­genannten Sonderpensionenbegrenzungsgesetz weitergeführt. Luxuspensionen von 12.000,- Euro sind hier weiterhin möglich. Gleichzeitig erfolgten im Laufe der letzten Jahre tiefe Einschnitte bei den ASVG-Pensionisten.

Der Ausgleichszulagen-Richtsatz für alleinstehende Pensionisten liegt im Jahr 2014 bei 857,73 Euro, für Pensionisten, die mit dem Ehepartner im gemeinsamen Haushalt leben, bei 1.286,03 Euro.

Die Pensionsanpassungen für 2013 und 2014 wurden bereits mit dem Sparpaket im Frühjahr 2012 beschlossen. 2014 betrug die Anpassung bescheidene 1,8 Prozent, d.h. um 1,0 Prozent unter der Inflationsrate, 2014 betrug sie 1,6 Prozent, d.h. um 0,8 Pro­zent unter der Inflationsrate. Lediglich die Mindestpensionen wurden um eine Teue­rungsrate von 2,4 Prozent erhöht.

Dazu kommt, dass Sozialminister Hundstorfer nun den Zugang zum Pflegegeld in den Stufen 1 und 2 erheblich erschweren möchte, und so sein marodes AMS- und Arbeits­losenversicherungsbudget offensichtlich auf dem Rücken der Pflegebedürftigen sanie­ren möchte.

Für die kommenden Jahre sind weitere Sparpakete zu Lasten von Arbeitnehmern, Pfle­gegeldbeziehern, Behinderten und Pensionisten zu befürchten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvor­lage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen beinhaltet:

einen Mindestlohn von 1.600 Euro für alle Arbeitnehmer

keine Verschlechterung des Zugangs zum Pflegegeld bei den einzelnen Pflegestufen

eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation,

eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen,

eine Mindestpension von 1200 Euro brutto als Anerkennung für ein arbeitsreiches Le­ben,

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite