Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 117

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Das ist sehr, sehr bedauerlich, obwohl die Änderung und die Reparatur im Gesetz an sich, nämlich für zukünftige Fälle, eine gute ist, was mich auch freut.

Wir hätten es allerdings rückwirkend machen sollen und auch nicht mit so einer langen Anpassungszeit wie jetzt vorgesehen, sondern am besten sofort, weil – und wir haben auch beim vorigen Tagesordnungspunkt darüber gesprochen – so viele Frauen ihre Angehörigen zu Hause pflegen, so viele Frauen – Kollege Loacker hat es erwähnt – in Teilzeit arbeiten wie Frau Formayer und dann, wie in ihrem Fall, auch im Alter armuts­gefährdet sind. Um das zu verhindern, brauchen gerade diese Frauen auf verschiede­nen Ebenen Unterstützung, und das wäre eine davon, die wir uns erwartet hätten. Leider ist das nicht der Fall, aber zum Glück konnten wir es reparieren, zumindest für die Zukunft.

Eine erfreuliche Änderung geht auch auf eine Initiative von uns zurück. Es ist ein bisschen ein Anachronismus im Gesetz, da sind wir aufgrund einiger Fälle draufge­kommen, dass sich Pensionisten und Pensionistinnen, die mehr als zwei Monate im Ausland verbringen, eigentlich bei der Pensionsversicherungsanstalt abmelden müs­sen, nämlich melden müssen, dass sie im Ausland sind. Das wirkt nachgerade absurd, es könnte ihnen aber drohen, dass sie dadurch einige Leistungen verlieren, zumindest für kurze Zeit, beziehungsweise könnte ihnen ein Verfahren drohen, in dem ihr Le­bensmittelpunkt bestimmt werden muss. Das ist jetzt vom Tisch, und ich danke auch da für die Unterstützung. Das war nicht immer der Fall, aber die Möglichkeit bestand, und insofern war das Gesetz ein Anachronismus, so hat es wohl auch Herr Minister Hundstorfer gesehen.

Einen Punkt gibt es aber, der verhindert, dass wir diesem gesamten Tagesordnungs­punkt zustimmen, nämlich die Möglichkeit, dass Menschen, die das Rehabilitationsgeld bekommen, zukünftig das Rehabilitationsgeld ruhend gestellt wird, wenn sie den An­ordnungen der Krankenkassen nicht folgen. Das verschärft die Situation von Rehabili­tationsgeldbezieherInnen, von wahrscheinlich tausenden Menschen. Es ist eine sehr, sehr unklare Regelung, im Ausschuss konnten Sie uns leider nicht erklären, wie es jetzt tatsächlich gehandhabt wird. Und weil wir befürchten, dass das tatsächlich zu­lasten von Tausenden geht, werden wir diesem Punkt nicht zustimmen. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen sowie des Abg. Loacker.)

14.02


Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Ab­geordneter Neubauer zu Wort gemeldet. Sie kennen die Geschäftsordnung, Herr Ab­geordneter. – Bitte.

 


14.02.25

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Kollege Vogl, Sie haben an dieser Stelle be­hauptet, dass ich in meinem Redebeitrag für die Erhöhung des Pensionsantrittsalters um ein Jahr Werbung gemacht hätte.

Ich zitiere und berichtige wie folgt:

Herr Bundesminister Hundstorfer hat gesagt: Wenn die Österreicher sieben Kalender­tage später in Pension gehen würden, würde sich sein Ressort 25 Millionen € erspa­ren, was im Jahr, inklusive Beamtenpension, 1,3 Milliarden an Mindestausgaben he­reinbringen würde. Eine Woche, sagt der Herr Minister – nicht der Werner Neubauer –, würde das hereinbringen. (Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Herr Kollege Vogl, Sie haben offenbar ein massives Problem, zwischen gesetzlichem und faktischem Pensionsantrittsalter zu unterscheiden. Aber Sie sind ja noch jung, Ih­nen steht ja die Welt noch offen ...

14.03

 


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