Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 116

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schen Erkrankungen leiden, und für jemanden, der eine psychische Erkrankung hat, ist es natürlich eine Herausforderung, sich auf eine Umschulung oder Rehabilitation ein­zustellen.

Was wir auch gemacht haben, ist Folgendes – und ich denke, das ist auch eine wich­tige Errungenschaft –: Wir rechnen jetzt bis zu 60 Monate Rehabilitation beziehungs­weise Umschulung für den Berufsschutz beziehungsweise für den Tätigkeitsschutz an. Das ist wichtig für diejenigen, die wirklich nicht mehr können. Wenn es darum geht, Be­rufsunfähigkeit oder Invalidität festzustellen, dann haben sie auch die Möglichkeit, die­se Leistung aufgrund des Tätigkeitsschutzes zu bekommen.

Ich darf noch kurz zum Antrag des Teams Stronach kommen: Pensionsleistungen für Freiwilligenarbeit. Ich denke mir, Freiwilligenarbeit ist Freiwilligenarbeit und soll auch frei­willig bleiben. Was wir schon in der Vergangenheit geändert haben – und ich denke, dass das wichtig und richtig war –, nämlich dort, wo etwas für die Gesellschaft passiert, beim Freiwilligen Sozialen Jahr, ist, dass jene Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren, krankenversichert, unfallversichert und sozialversichert sind. Ich denke, das ist gut so, das reicht in diesem Bereich aber auch aus. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.57


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


13.57.11

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Bei diesem Tagesordnungspunkt diskutieren wir sehr, sehr viele – quasi – Reparaturen im Gesetz; ich möchte nur auf einige wenige Bezug nehmen. Eine besonders erfreuliche – beziehungsweise die Geschichte an sich ist gar nicht so erfreulich, ich erzähle sie jetzt kurz – betrifft Frau Formayer. Sie war bereits in der „Zeit im Bild“, daher kann ich sie auch namentlich nennen.

Frau Formayer ist Grazerin, 55 Jahre alt, Alleinerzieherin eines 21-jährigen Sohnes. Ihr Sohn ist Spastiker, er ist in der Pflegestufe 6, das heißt, er braucht eigentlich rund um die Uhr Betreuung. Er hat rund um die Uhr Betreuung von seiner Mutter, und das seit­dem er ganz klein ist, also seit 21 Jahren. Frau Formayer bekommt für ihren Sohn 1 260 € in der Pflegestufe 6, 40 Prozent davon werden ihr abgezogen, weil er ein biss­chen in die Schule geht beziehungsweise betreut wird, und das wird in der Steiermark abgezogen. Das heißt, es bleiben der Familie Formayer, der Frau mit ihrem Sohn, 760 € an Pflegegeld. Es ist kein Wunder, dass das zum Leben oder zum Überleben nicht ge­nug ist, deswegen geht sie arbeiten, halbtags, damit sie sich in der verbleibenden Zeit weiter um ihren Sohn kümmern kann.

Der Fall Formayer war der Anlass für eine Reparatur im Gesetz, worüber ich mich sehr freue, die auch gut ist, nämlich dass künftig Menschen, die ihre zu pflegenden Angehö­rigen pflegen, betreffend Selbstversicherung, bei der Anrechnung der Pension gleich­behandelt werden, egal, ob sie ein behindertes Kind pflegen – wie Frau Formayer; zu ihr komme ich jetzt noch einmal zurück – oder einen älteren Angehörigen/eine ältere Angehörige. Es ist gut, dass das angeglichen wird, das war nämlich bislang nicht so.

Trotzdem ist es aber so, dass Frau Formayer leider nicht das Glück hat, von dieser Ge­setzesänderung zu profitieren, weil sie nicht rückwirkend gilt. Das wäre keine teure An­gelegenheit, das betrifft nicht so viele Menschen, diese aber – wie im Fall der Frau For­mayer – doch massiv. Es hätte eine große Bedeutung, denn sie würde nicht – wie es jetzt der Fall ist – tatsächlich gefährdet sein, im Alter arm zu sein, würde sie ihre Versi­cherungszeiten in der Pflege für die Pension anrechnen können.

 


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