Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 115

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird dringend aufge­fordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pensionssicherungskommission beinhaltet, die tatsächlich sicherstellen, dass dieses Gremium zur Sicherung des Pensionssystems nachhaltig bei­tragen kann :

Eine Reform der Pensionssicherungskommission

Klarstellung der Kompetenzen und des Gesetzesauftrags

Organisatorische Straffung

Personelle Erneuerung

Inhaltliche Neuausrichtung“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


13.53.55

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Kollege Neubauer, es ist schwierig, nach Ih­rer Rede hier sachlich zu diskutieren. Für die Zuseherinnen und Zuseher sei Ihr Vor­schlag einmal in Bilder gefasst: Ihr Vorschlag lautet – Sie haben ja selbst ausge­rechnet, dass ein Jahr später in Pension gehen 1,2 Milliarden bedeutet –, schlagartig acht Jahre später in Pension zu gehen, das heißt zwischen 70 und 73, mit 1 200 € Pension. Das ist Ihr Vorschlag, wenn man rechnen kann, und das sollte man den Leu­ten auch sagen. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das ist das, was Sie gesagt ha­ben. So rechnen Sie und so machen Sie Politik (Zwischenrufe bei der FPÖ), 1,2 Milliar­den pro Jahr ... (Abg. Kickl: Sie verstehen überhaupt nichts!) – Sie verstehen es nicht, Herr Kickl, das weiß ich ohnehin. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Zum Antrag der Frau Abgeordneten Schwentner: Die Frage, die die Grünen stellen, ist: Darf man Gleiches ungleich behandeln?

Wenn heute jemand eine befristete Berufsunfähigkeit zuerkannt bekommt, kann es sein, dass er nur 600 € bekommt. Das war vor der Einführung des Reha-Geldes so und das ist jetzt so. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.) Neu ist, dass jemand, der die glei­che Krankheit hat, möglicherweise Reha-Geld oder Umschulungsgeld bekommt und es für diese Personengruppe eine Ausgleichszulage geben kann. Ich denke mir, wir soll­ten doch unterscheiden, was vorher war und was jetzt ist.

Vorher war es so, dass man Menschen, die nicht in der Lage waren, zu arbeiten, aber durchaus das Potenzial gehabt hätten, für eine befristete Zeit verrentet hat. Neu ist, dass man diesen Menschen sagt: Wir machen etwas mit euch! Wenn Sie argumen­tieren, wir nehmen diesen Menschen die Zukunft, dann sage ich Ihnen, es ist genau das Umgekehrte. Wir versuchen, diesen Menschen eine Zukunft zu geben, indem wir sagen: Wenn du noch arbeitsfähig bist, dann mach eine Umschulung! Oder wir sagen: Wenn dein Gesundheitszustand angeschlagen ist, mach eine Rehabilitation!

All das ist etwas anderes als das, was wir vorher gemacht haben. Natürlich wissen wir aus der Praxis, dass es für jemanden, der bis jetzt befristet berufsunfähig oder invalide war, eine Umstellung ist, wenn auf einmal jemand sagt: Du, ich nehme dich an der Hand, und wir machen jetzt eine Rehabilitation oder wir machen eine Umschulung! Das ist eine Herausforderung, denn wir wissen, dass in diesem Bereich viele an psychi-


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