Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, Berichtigungen bitte ohne Kommentare!
(Beifall bei der FPÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Neubauer.)
Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
14.03
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zurück zum Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz: Eine Reihe von Detailänderungen im Sozialversicherungsrecht, die beschlossen werden sollen, wurde schon angesprochen. Für mich ist das in Summe eine positive Regelung für die betroffenen Menschen, auf einige möchte ich eingehen, einige wurden bereits erwähnt. Ich teile die Meinung der Kollegin Schwentner, wenn sie meint, dass die Änderung für jene Eltern, die behinderte Kinder pflegen, positiv zu sehen ist, dass also auch eine Erwerbstätigkeit die Möglichkeit einer Selbstversicherung weiter eröffnet.
Ich sehe es auch positiv, dass Pflegejahre eine bessere Anrechnung für die Pension ergeben, und ich sehe es auch positiv, dass es zu einer Anpassung der Beitragsgrundlage für die Selbstversicherung an die geltende Beitragsgrundlage bei der Pflege naher Angehöriger kommt. Das ist positiv zu vermerken, laut Sozialministerium sind 3 500 Mütter und Väter betroffen, und diese werden davon profitieren.
Auch das Bauern-Sozialversicherungsgesetz erhält neue gesetzliche Kriterien, die jetzt im Gesetz entsprechend verankert werden: Der Personenkreis zur Selbstversicherung bei der Unfallversicherung wird ausgeweitet, und zwar sind auch künftighin die im landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeitenden Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten mitinvolviert und miteinbezogen. Mitarbeitende Schwiegereltern bleiben nach einer Hofübergabe pflichtversichert, auch wenn die Ehe, etwa durch den Tod ihres Kindes, aufgelöst wird.
Auch betreffend die Gewerbliche Sozialversicherung sind Bestimmungen enthalten, die ich sehr positiv sehe: etwa, dass hinkünftig auch Selbständige ab dem Jahr 2016 auf eigenen Wunsch die Beitragsgrundlage hinaufsetzen lassen können. Für mich ist das eine wichtige Möglichkeit, wenn zusätzliche Einkünfte erwartet werden – in die andere Richtung ist das bereits möglich, und daher ist das in Summe eine flexiblere Gestaltungsmöglichkeit für die Unternehmerinnen und Unternehmer.
Positiv ist auch, dass ein Pilotprojekt jetzt in ein Dauerrecht übernommen wurde, nämlich das Pilotprojekt der Überbrückungshilfe. Damit werden UnternehmerInnen, die etwa von lang andauernder Krankheit, von Naturkatastrophen betroffen sind oder unverschuldet von einer Pleite eines großen Auftraggebers getroffen wurden, bei der Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge entsprechend unterstützt.
Einen Punkt, der bereits besprochen wurde, möchte ich noch anfügen: die zahlreichen Adaptierungen im Bereich des Rehabilitationsgeldes, nämlich die Ruhendstellung des Rehabilitationsgeldes bei wiederholten Verletzungen der Mitwirkungspflichtigen – denn es muss selbstverständlich sein, dass Gelder der Sozialversicherung zur raschen Genesung eingesetzt werden, und dazu müssen selbstverständlich auch die Versicherten ihren Beitrag leisten.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Gesetzesänderung kommt es zu einer Vielzahl von detaillierten Änderungen, für mich, für die betroffenen Menschen zu einer Vielzahl von Verbesserungen, und daher sind die Änderungen des Sozialversicherungsrechtes zu begrüßen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Hell.)
14.07
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.
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