Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 120

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denn nicht jeder Antrag von der Opposition ist schwachsinnig, meine sehr verehrten Damen und Herren, da sind durchaus auch gescheite dabei –, okay, wir machen das. So einen Weitblick zu beweisen, das wäre doch schön, auch in Zeiten wie diesen.

Wenn ich mir heute die Hypo-Debatte anhöre, da versenken wir Milliarden, Milliarden werden in den Rauchfang geblasen, und diesbezüglich machen wir uns Gedanken – das ist eine Lächerlichkeit, das ist doch banal, bitte! Da geht es um unsere Menschen, um unsere Leute, die sich ehrenamtlich engagieren, und da schaffen wir es nicht, über unseren Schatten zu springen und zu sagen: Ja, diese Leistung ist uns das wert! Das finde ich echt traurig, und deswegen appelliere ich noch einmal an Sie: Überdenken Sie Ihren Entschluss und stimmen Sie meinem Antrag auf Anrechnung von Freiwilli­genarbeit auf den Erwerb von Pensionszeiten zu!

Ich glaube, das wäre eine sinnvolle Sache, eine nachhaltige Sache, und es wäre auch ein gutes Zeichen für die Menschen in diesem Land dafür, dass sich die Politiker wirk­lich Gedanken machen, wie man ihnen das Leben erleichtert, und nicht, wie man ihnen das Leben erschwert, mit noch mehr Steuern, mit noch mehr Druck, mit noch mehr, noch mehr, noch mehr. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abge­ordneten der FPÖ.)

14.12


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loa­cker. – Bitte.

 


14.13.01

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Die Regierungsvorlage, die wir im Begriff sind zu beschlie­ßen, beinhaltet, wie schon ausgeführt wurde, mehrere Detailänderungen im Sozialver­sicherungsbereich, und es sind wesentliche Verbesserungen dabei, die ausdrücklich lobend erwähnt gehören. Kollege Singer hat einige erwähnt, Kollegin Schwentner hat insbesondere die Vorteile für Eltern, die Kinder mit Behinderung betreuen, erwähnt – das sind besonders wichtige Punkte, die hier verbessert werden. Die Politik steht in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die betroffenen Familien ihr Erwerbsleben und ihr Betreuungsleben gut miteinander vereinbaren können. Bei diesem Themenkreis wird es noch einige weitere Maßnahmen brauchen.

Ein großer Teil der Änderungen steht in direktem Zusammenhang mit den neu gere­gelten Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen. Da erscheint es uns wesentlich, diesen Zugang auch zu verstärken, nämlich Menschen nicht in Abhängigkeitsverhält­nisse zu drängen, sondern so lang es geht in Beschäftigung zu halten. Die Politik muss dafür sorgen, dass die Menschen für sich selbst sorgen können, der Staat verhilft den Bürgerinnen und Bürgern zur Selbstbestimmung. Das muss die Zielrichtung sein, und diese wird hier eingeschlagen.

Was allerdings zum Ausdruck kommt: Es wird verschiedentlich im Kompetenzbereich zwischen Krankenkassen und Pensionsversicherung herumjustiert, und da sieht man, dass dieses Parallelarbeiten von verschiedenen Versicherungsträgern etwas unglück­lich konstruiert ist. Auch gedanklich sind wir der Meinung, dass die Thematik der In­validität und Berufsunfähigkeit, wenn es um die Rehabilitation und die Maßnahmen geht, die Menschen im Berufsleben halten, bei den Krankenkassen besser angesiedelt wäre und dort konsequent umgesetzt gehörte.

Einen Punkt aber möchte ich herausheben, weil er so schön illustriert, wie verrückt das österreichische Sozialversicherungswesen tickt. Das ist jener Punkt, bei dem der Ver­waltungsgerichtshof aufgehoben hat, dass man innerhalb eines Versicherungsträgers zwei getrennte Versicherungsverhältnisse haben kann, also eine Mehrfachversicherung innerhalb eines Versicherungsträgers.

 


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