Ich finde es schon verrückt genug, dass man bei mehreren Versicherungsträgern gleichzeitig versichert werden kann, aber eine Mehrfachversicherung innerhalb der bäuerlichen Sozialversicherung, das ist großartig, und diese Großartigkeit verlängern Sie jetzt mit diesem Gesetz und verhelfen damit der österreichischen Sozialversicherung zu einer internationalen Alleinstellung.
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen
betreffend keine mehrfachen Sozialversicherungsverhältnisse
Da man mich immer fragt, warum ich das so schnell vorlese: Ich sehe nicht ein, warum ich im Zeitalter von Laserdruckern und E-Mails Dinge vorlesen muss. Daher wieder so schnell:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesinitiative vorzulegen, mit der sichergestellt wird, dass aufgrund von verschiedenen Erwerbstätigkeitsverhältnissen nicht mehrere Sozialversicherungsverhältnisse mit unterschiedlichen oder sogar mit einem Sozialversicherungsträger begründet werden und damit mehrfach Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind. Dabei sollen die Sozialversicherungsbeiträge, die aufgrund des gesamten Einkommens zu leisten sind, dem Sozialversicherungsträger zugeordnet werden, in dem der überwiegende Teil der sozialversicherungspflichtigen Einkommens anfällt und soll dort auch als ein einziges Versicherungsverhältnis angesehen werden.“
*****
(Beifall bei den NEOS.)
14.16
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag des Abgeordneten Loacker ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen
betreffend keine mehrfachen Sozialversicherungsverhältnisse
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (321 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz – SVAG), über den Antrag 536/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes und über den Antrag 604/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs-gesetz abgeändert wird (417 d.B.)
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