gungen zu schaffen, die den Bedürfnissen der Selbständigen, den Änderungen in der Arbeitswelt und der aktuellen Wirtschaftslage gerecht werden. EPU und KleinstunternehmerInnen sind ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor, sie schaffen Arbeitsplätze und beleben die österreichische Wirtschaft mit ihren innovativen Geschäftsideen und zukunftsfähigen Projekten. UnternehmerInnen, Social Entrepreneurs, Start-Ups und Kreative verdienen deshalb – ebenso wie Angestellte und ArbeiterInnen - eine soziale Absicherung, die es ihnen ermöglicht ihrer Arbeit nachzugehen, ohne dabei in eine prekäre Lage zu geraten.
Das gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) schreibt einen monatlichen Mindestbeitrag für die Sozialversicherung (SV) vor, der auch eingezahlt werden muss, wenn in einzelnen Monaten bzw. Quartalen geringe bzw. gar keine Einkünfte vorliegen. Die Basis für die Berechnung der Mindestbeiträge ist die sogenannte Mindestbeitragsgrundlage.
Die Mindestbeitragsgrundlage (2014) für Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter mit Gewerbeschein in den ersten drei Kalenderjahren der Tätigkeit beträgt:
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Versicherung |
Beitragssatz |
Mindestbeitrags-grundlage/Monat |
Mindest-beiträge/Monat |
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Pensionsversicherung |
18,5 % |
537,78 Euro |
99,49 Euro |
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Krankenversicherung |
7,65 % |
537,78 Euro |
41,14 Euro |
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Selbständigenvorsorge |
1,53 % |
537,78 Euro |
8,23 Euro |
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Unfallversicherung |
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8,67 Euro |
Die Mindestbeitragsgrundlage (2014) für Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter mit Gewerbeschein ab dem 4. Jahr der Tätigkeit beträgt:
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Versicherung |
Beitragssatz |
Mindestbeitrags-grundlage/Monat |
Mindest-beiträge/Monat |
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Pensionsversicherung |
18,5 % |
687,98 Euro |
127,28 Euro |
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Krankenversicherung |
7,65 % |
704,99 Euro |
53,93 Euro |
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Selbständigenvorsorge |
1,53 % |
689,81 Euro |
8,67 Euro |
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Unfallversicherung |
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10,55 Euro |
Das bedeutet, dass Selbstständige – unabhängig davon, wie viel sie tatsächlich verdient haben – monatliche Beiträge in Höhe von 157,53 Euro (in den ersten drei Jahren ihrer Tätigkeit) bzw. Mindestbeiträge von 127,28 Euro für die PV, 53,93 Euro für die KV sowie 8,67 Euro für die Selbständigenvorsorge und 10,55 Euro für die UV (ab dem vierten Jahr der Tätigkeit) begleichen müssen. Für EPU und Kleinstunternehmen mit kurzzeitigen Einkommensausfällen oder niedrigen bzw. stark schwankenden Einkünften, stellt die hohe Mindestbeitragsgrundalge eine große und sogar existenzbedrohende Belastung dar.
Als pragmatischen ersten Schritt wäre daher eine sofortige Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage sowohl in der Kranken- als auch in der Pensionsversicherung auf die
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