Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 127

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gungen zu schaffen, die den Bedürfnissen der Selbständigen, den Änderungen in der Arbeitswelt und der aktuellen Wirtschaftslage gerecht werden. EPU und Kleinstunter­nehmerInnen sind ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor, sie schaffen Arbeitsplätze und beleben die österreichische Wirtschaft mit ihren innovativen Geschäftsideen und zu­kunftsfähigen Projekten. UnternehmerInnen, Social Entrepreneurs, Start-Ups und Kreative verdienen deshalb – ebenso wie Angestellte und ArbeiterInnen - eine soziale Absicherung, die es ihnen ermöglicht ihrer Arbeit nachzugehen, ohne dabei in eine pre­käre Lage zu geraten.

Das gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) schreibt einen monatlichen Min­destbeitrag für die Sozialversicherung (SV) vor, der auch eingezahlt werden muss, wenn in einzelnen Monaten bzw. Quartalen geringe bzw. gar keine Einkünfte vorliegen. Die Basis für die Berechnung der Mindestbeiträge ist die sogenannte Mindestbeitrags­grundlage.

Die Mindestbeitragsgrundlage (2014) für Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter mit Gewerbeschein in den ersten drei Kalenderjahren der Tätigkeit beträgt:

Versicherung

Beitragssatz

Mindestbeitrags-grundlage/Monat

Mindest-beiträge/Monat

Pensionsversicherung

18,5 %

537,78 Euro

99,49 Euro

Krankenversicherung

7,65 %

537,78 Euro

41,14 Euro

Selbständigenvorsorge

1,53 %

537,78 Euro

8,23 Euro

Unfallversicherung

 

 

8,67 Euro

Die Mindestbeitragsgrundlage (2014) für Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter mit Gewerbeschein ab dem 4. Jahr der Tätigkeit beträgt:

Versicherung

Beitragssatz

Mindestbeitrags-grundlage/Monat

Mindest-beiträge/Monat

Pensionsversicherung

18,5 %

687,98 Euro

127,28 Euro

Krankenversicherung

7,65 %

704,99 Euro

53,93 Euro

Selbständigenvorsorge

1,53 %

689,81 Euro

8,67 Euro

Unfallversicherung

 

 

10,55 Euro

Das bedeutet, dass Selbstständige – unabhängig davon, wie viel sie tatsächlich ver­dient haben – monatliche Beiträge in Höhe von 157,53 Euro (in den ersten drei Jahren ihrer Tätigkeit) bzw. Mindestbeiträge von 127,28 Euro für die PV, 53,93 Euro für die KV sowie 8,67 Euro für die Selbständigenvorsorge und 10,55 Euro für die UV (ab dem vierten Jahr der Tätigkeit) begleichen müssen. Für EPU und Kleinstunternehmen mit kurzzeitigen Einkommensausfällen oder niedrigen bzw. stark schwankenden Einkünf­ten, stellt die hohe Mindestbeitragsgrundalge eine große und sogar existenzbedrohen­de Belastung dar.

Als pragmatischen ersten Schritt wäre daher eine sofortige Absenkung der Mindestbei­tragsgrundlage sowohl in der Kranken- als auch in der Pensionsversicherung auf die


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