Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 126

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ringfügigkeitsgrenze verdienen, dann fallen Sie in die gewerbliche Sozialversicherung hinein, zahlen die Mindestbeiträge, zahlen nach mehreren Jahren dann jedes Jahr 2 405 €. Wenn Sie das dann einmal etwas reduzieren wollen, zum Beispiel die Selb­ständigkeit nebenbei betreiben wollen, sind nach wie vor diese 2 405 € an Beiträgen fällig. Das ist relativ absurd, und es gibt da ganz wenige Möglichkeiten, dem wieder zu entkommen. Es gibt seit letztem Jahr die Möglichkeit, während des Bezugs von Kin­derbetreuungsgeld, während Kindererziehungszeiten keine Beiträge leisten zu müs­sen, aber ansonsten kommt man erst ab dem 60. Lebensjahr da wieder heraus. Das ist ein total unfreundlicher Akt den Unternehmerinnen und Unternehmern gegenüber.

Deswegen habe ich heute auch einen Antrag vorbereitet, der in Richtung Gleichstel­lung geht:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Köchl, Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaf­fung Mindestbeitragsgrundlage GSVG

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Mindestbeitragsgrundlage sowohl in der Kranken- als auch in der Pensionsversiche­rung im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) auf die Geringfügigkeits­grenze im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) abzusenken.“

*****

Also es geht hier um eine Angleichung, die im Sinne der Gerechtigkeit dringend nötig wäre. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

14.29


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Köchl soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde

betreffend Abschaffung Mindestbeitragsgrundlage GSVG

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (321 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern- Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beam­ten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz – SVAG)

Begründung

EPU und KleinstunternehmerInnen sind heute wichtige Säulen der österreichischen Ar­beitswelt. Dennoch hat die Regierung es verabsäumt entsprechende Rahmenbedin-


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