ringfügigkeitsgrenze verdienen, dann fallen Sie in die gewerbliche Sozialversicherung hinein, zahlen die Mindestbeiträge, zahlen nach mehreren Jahren dann jedes Jahr 2 405 €. Wenn Sie das dann einmal etwas reduzieren wollen, zum Beispiel die Selbständigkeit nebenbei betreiben wollen, sind nach wie vor diese 2 405 € an Beiträgen fällig. Das ist relativ absurd, und es gibt da ganz wenige Möglichkeiten, dem wieder zu entkommen. Es gibt seit letztem Jahr die Möglichkeit, während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld, während Kindererziehungszeiten keine Beiträge leisten zu müssen, aber ansonsten kommt man erst ab dem 60. Lebensjahr da wieder heraus. Das ist ein total unfreundlicher Akt den Unternehmerinnen und Unternehmern gegenüber.
Deswegen habe ich heute auch einen Antrag vorbereitet, der in Richtung Gleichstellung geht:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Köchl, Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung Mindestbeitragsgrundlage GSVG
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Mindestbeitragsgrundlage sowohl in der Kranken- als auch in der Pensionsversicherung im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) auf die Geringfügigkeitsgrenze im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) abzusenken.“
*****
Also es geht hier um eine Angleichung, die im Sinne der Gerechtigkeit dringend nötig wäre. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
14.29
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Köchl soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde
betreffend Abschaffung Mindestbeitragsgrundlage GSVG
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (321 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern- Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz – SVAG)
Begründung
EPU und KleinstunternehmerInnen sind heute wichtige Säulen der österreichischen Arbeitswelt. Dennoch hat die Regierung es verabsäumt entsprechende Rahmenbedin-
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