sehr viel leisten. Wir alle wissen, dass erfreulicherweise ein großer Teil der Pflege in den Familien, im eigenen Umfeld stattfindet und diese pflegenden Angehörigen oftmals sehr viel auf sich nehmen. Daher haben wir als Politiker sicherzustellen, ist es unser Auftrag, und dem kommen wir mit diesem Gesetz auch wieder ein Stück weit nach, dass es in diesem Bereich bestmögliche Unterstützung und bestmögliche Absicherung gibt.
Im Speziellen geht es da – das darf ich noch einmal kurz ausführen – um Verbesserungen für pflegende Angehörige von Menschen mit Behinderung, vor allem in der Selbstversicherung. Da hat sich in der Praxis herausgestellt, dass es da eine Ungleichbehandlung gibt bei der Pflege eines Kindes mit Behinderung im Vergleich zur Pflege einer älteren Person. Ich glaube, es ist immer ein gutes Zeichen, wenn die Politik solche Ungleichbehandlungen aufgreift und verändert. Konkret geht es da um eine Harmonisierung. Die Beitragsgrundlage wird von 1 100 € auf 1 650 € angehoben; vor allem können diese Eltern künftig auch einer beschränkten Erwerbstätigkeit nachgehen. Es ist schon gesagt worden, rund 3 500 Mütter und Väter werden davon profitieren. Und es freut mich, dass dies gelungen ist.
Ein Satz noch zum Antrag betreffend Anrechnung von Pensionszeiten bei der Freiwilligenarbeit. Ich glaube, man sollte sich nicht hierherstellen und so tun, als ob mit solchen einfachen Anträgen, die überhaupt nicht fundiert ausgeführt und auch nicht berechnet sind, die Freiwilligenarbeit unterstützt würde. Ich glaube, wir alle bekennen uns zur Freiwilligenarbeit. Wir wissen, dass die Freiwilligenarbeit in Österreich ein wichtiger Faktor ist. Und man muss das sehr differenziert anschauen, weil Freiwilligenarbeit viele Faktoren hat, die diese Arbeit beeinflussen, beeinträchtigen. Aber es funktioniert in vielen Bereichen sehr, sehr gut, und es werden von der Bundesregierung, aber auch sehr stark von den Ländern und vor allem auch vor Ort, auf der Gemeindeebene, viele Maßnahmen gesetzt.
Also: Die Freiwilligenarbeit ist in Österreich gut aufgestellt, die kann man immer weiterentwickeln, aber es ist sicher hier nicht der wichtigste Faktor, Anrechnungszeiten für die Pension zu verankern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.26
Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzte Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt: Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.
14.26
Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Geschätzte Sozialbürokraten! Ich möchte es heute zum Anlassfall nehmen, dass wir auch über das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz diskutieren, wo viele Selbständige, viele dieser Ein-Personen-Unternehmer ein großes Problem haben, nämlich mit der Mindestbeitragsgrundlage. Sie müssen derzeit – das wissen viele vielleicht nicht, auch von den Zuseherinnen und Zusehern – in der gewerblichen Sozialversicherung fixe Beträge zahlen, und zwar derzeit 2 405 € jährlich, egal, ob sie einen Euro verdient haben oder ob sie 8 255 € im jeweiligen Jahr verdient haben. Wenn sie einmal in der gewerblichen Sozialversicherung gefangen sind, sind diese Mindestbeiträge fällig.
Mir wäre es ein Anliegen, hier die Situation etwas zu entschärfen, etwas zu entkrampfen und wirklich auch für die Selbständigen etwas zu erreichen, zumindest eine Gleichstellung mit dem ASVG, also die Mindestbeitragsgrundlage auf die Geringfügigkeitsgrenze im ASVG abzusenken.
Um das noch einmal drastisch zu beschreiben: Sie können sich jetzt als Kleinstunternehmer selbständig machen und noch keine gewerbliche Sozialversicherung zahlen, sondern nur Unfallversicherung. Wenn Sie aber einmal einen Euro mehr als diese Ge-
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