Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 145

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mungen, an denen der Bund mit mindestens 50 vH“ – also 50 Prozent – „des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist“. – Das steht in der Bundesverfassung!

Ihre Auslegung – dass sozusagen die Protokolle von Aufsichtsräten oder die Informa­tion über die wirtschaftliche Tätigkeit von ausgelagerten Unternehmungen, in denen die Republik aber dominierend ist, den Abgeordneten nicht zur Verfügung gestellt wer­den – ist eigentlich nicht nur durch die Verfassung widerlegt, sondern auch durch das, was der Verfassungsdienst dargelegt hat, durch das Gutachten von Theo Öhlinger – da haben wir es ja schwarz auf weiß!

Die Bundesregierung, der Minister oder die jeweilige Ministerin, muss grundsätzlich Ant­worten liefern, darf aber Ausnahmen begründen – und dieses Begründen von Ausnah­men erfolgte nicht. Was Sie uns schrieben, Herr Minister, heißt ja wieder nur, dass die gewünschte Vorlage beziehungsweise wortgetreue Wiedergabe von Aufsichtsratsdoku­menten vom parlamentarischen Interpellationsrecht nicht umfasst ist. Das ist wirklich keine Begründung und keine Ausnahme, und uns wird die Antwort im Rahmen des generellen Rechts auf Interpellation hier sozusagen vorenthalten. – So geht es nicht, Herr Minister!

Wir haben ja verschiedene Anfragebeantwortungen, bei denen Sie uns immer wieder mit Ihrem eingeschränkten Verständnis des Interpellationsrechts an der Kontrolle hin­dern. Wir werden ja geradezu eine Serie hinlegen können, bis das, was der Verfas­sungsdienst, das, was Theo Öhlinger festgehalten hat, das, was in der Bundesverfas­sung steht, auch wirklich Alltag wird – Alltag wird in diesem Parlament, in dem heute Vormittag der ehemalige Klubobmann und jetzige Zweite Präsident des Nationalrates Karlheinz Kopf gesagt hat: Ja, die Oppositionsrechte, die Kontrollrechte müssen aus­gedehnt werden. Er hat sie aufgezählt, von den schriftlichen und mündlichen Anfragen bis hin zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. – Bitte nehmen Sie doch das vorrangigste, das einfachste, permanent wirksamste Kontrollrecht, die schriftliche Be­antwortung von Anfragen, endlich im vollen Umfang der Bundesverfassung ernst!

Wir müssen jetzt wieder mühsam einen Unterausschuss des Rechnungshofausschus­ses einsetzen, um überhaupt Auskunftspersonen zu bekommen, die uns dann die Vor­gänge, zum Beispiel auch in diesen Aufsichtsräten, schildern können. Wir haben – und das ist ja auch ein Schwachpunkt – in diesem Unterausschuss des Rechnungshofaus­schusses, der diese ganze Bundestheater-Holding-Malaise dann aufrollen wird – am Freitag beginnen wir – ja keine Akteneinsicht!

Es nützt uns gar nichts, wenn wir, wie meine Vorrednerin freundlicherweise gesagt hat, jetzt einen Unterausschuss haben, denn da kriegen wir ja keine Akten, keine Proto­kolle, sondern nur einen Bericht aus dem Ministerium. Aber was der Bericht aus dem Ministerium enthalten wird, können wir uns eh schon im Vorfeld zusammenreimen.

Wenn das so weitergeht, dann muss es Untersuchungsausschüsse – das strengste al­ler Kontrollinstrumente – wirklich en suite geben, wenn Sie schon im Grundsatz die Aufgabe, das kleine Einmaleins der parlamentarischen Kontrolle in Form von Anfragen und Anfragebeantwortungen, die Wahrung des Interpellationsrechts, im normalen Be­reich nicht erfüllen. Das ist wirklich eine Kontrollmisere schon an der Basis, bei den Grundlagen, und das lassen wir uns nicht länger gefallen.

Sie, Herr Finanzminister, müssen in erster Linie dafür Sorge tragen, dass wir als Abge­ordnete in Ihrem Sinne wirksam werden und auch im Sinne des Rechnungshofes, der ja unser Organ ist und uns die Arbeit zum Teil abnimmt, zum Teil auch umfangreich er­ledigt und darauf schaut, dass endlich Steuergelder sinnvoll, zweckmäßig und sparsam eingesetzt werden. Dadurch können wir dahinterkommen, wenn man sich – und da fällt mir die ehemalige Finanzministerin Fekter ein, da kann ich Ihnen ihr Leid klagen – zum Beispiel im Bereich der Kultur oder bei sonstigen Institutionen immer wieder darauf


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