Es beschleicht einen also das Gefühl, dass hier eher Sand in die Augen gestreut werden soll, dass hier eher vertuscht werden soll. Es ist in jedem Fall eines klar: Bei diesen Ausgliederungen – in diesem Fall der Holding der Bundestheater – geht es anscheinend weniger darum, dass man effizienter arbeitet und dergleichen fort, sondern da geht es eben mehr darum, dass man der Volksvertretung – also uns, um genau zu sein – das Interpellationsrecht einschränkt oder möglichst unterbindet.
Interessant im Falle der Bundestheater-Holding scheint mir auch das, was Minister Ostermayer in einer Anfragebeantwortung einer Anfrage der Kollegin Meinl-Reisinger zum Besten gegeben hat, nämlich dass sich das Kulturressort grundsätzlich diese Aufsichtsratsprotokolle gar nicht vorlegen lässt. Da stellt sich dann schon die Frage: Ja, wer nimmt denn dann eigentlich unsere Eigentümervertretung dort wahr, wenn die sich nicht einmal dafür interessieren, was in diesen Aufsichtsratssitzungen passiert? – Das ist also insofern schon eine traurige Sache, wenn man bedenkt, dass die Bundestheater im Zeitraum 2007 bis heute 1 Milliarde € Steuergeld bekommen haben, zu 100 Prozent von uns finanziert sind, zu 100 Prozent im Bundeseigentum – also in unserem Eigentum – sind und wir da nicht wirklich eine Kontrollmöglichkeit oder ein Kontrollrecht haben.
Wir werden am Freitag – das ist schon mehrfach erwähnt worden – mit dem Unterausschuss durchstarten, da werden wir natürlich weiter dranbleiben und schauen, dass wir da mehr Licht ins Dunkel bringen, also nicht zulassen, dass hier vertuscht wird. Eine Forderung von uns Freiheitlichen ist dabei auch ganz klar: Die Holding gehört abgeschafft, die Bundestheater wieder eingegliedert, damit man eben die direkte Kontrolle hat.
Was das Interpellationsrecht betrifft, bin ich ganz erstaunt: Frau Kollegin Hakel hat noch vor drei Monaten davon gesprochen – ich kann mich genau erinnern –, dass wir das Interpellationsrecht überarbeiten müssen, damit diese Probleme nicht mehr auftauchen. (Abg. Hakel: Ja, aber ich habe jetzt auch nichts anderes gesagt!) – Ja, heute haben Sie gesagt, Sie können gerne etwas tun, es war nicht mehr von „wir“ die Rede. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Hakel.)
Wir haben im Geschäftsordnungsausschuss einen Antrag von uns Freiheitlichen liegen, der genau diese Präzisierung des Interpellationsrechts vorsieht, damit man nämlich auch die operativen Tätigkeiten von ausgegliederten Gesellschaften anschauen kann und es diese Diskussion nicht gibt. Ich lade Sie herzlich dazu ein, das im Geschäftsordnungsausschuss mit uns zu beschließen, dann haben wir diese Probleme nicht mehr. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
15.35
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
15.35
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Gerade Sie als steuerzahlender Staatsbürger, als Gewerbetreibender, gerade Sie als Mitglied der Bundesregierung und auch vor allem Sie als Finanzminister, als oberster Säckelwart, müssen doch intensives Interesse daran haben, dass dieses Parlament hier volle Kontrollbefugnis hat, wenn es um die Verwendung der öffentlichen Mittel, sprich der Steuergelder, geht, sprich, um die Summen geht, in denen Sie auch Ihr Budget verankern. Sie sollten in Ihrer dreifachen Funktion eigentlich das Interpellationsrecht der Abgeordneten hier auf jeden Fall breit auslegen – breit und gründlich auslegen –, so wie es auch die Bundesverfassung vorsieht in dem bereits angesprochenen Artikel 52 Abs. 2, wo deutlich Folgendes zu lesen ist:
„Kontrollrechte ... bestehen gegenüber der Bundesregierung und ihren Mitgliedern“ – ich lese das absichtlich auch der Frau Präsidentin vor – „auch in Bezug auf Unterneh-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite