Auch die Vertreter beider Mehrheitsfraktionen im Seniorenrat, die Zwillinge Khol und Blecha, die immer gerne im Fernsehen zur Unterhaltung der österreichischen Bevölkerung beitragen, haben unisono gesagt, dass das abgeschafft gehört, weil es nicht nur eine finanzielle Erleichterung für den Einzelnen sei, sondern laut Karl Blecha sogar „kostenneutral und auch gesamtwirtschaftlich gesehen vielversprechend“ .
Ich muss zugeben, das mit der Kostenneutralität hätte ich mich nicht zu behaupten getraut, aber jedenfalls liegt da schon ein maßgeblicher Unterschied in der Berechnung vor: Der Herr Sozialminister sagt, wenn man unseren Vorschlag beschließen würde, würden der Pensionsversicherung 130 Millionen ausfallen – Blecha sagt hingegen, es wäre kostenneutral. „Kostenneutral“ hat übrigens auch Peter McDonald in einem Interview mit der Zeitung „Die Presse“ gesagt.
Mich würde diesbezüglich schon interessieren, wer sich da mehr verrechnet hat. Die Berechnungen des Herrn Sozialministers halte ich ohnehin für mutig. Das sehen wir auch daran, wie wir im Budgetvollzug bei den Pensionen danebenliegen: Wenn sich der November und der Dezember so entwickeln wie die Monate Jänner bis Oktober, dann werden wir bis Jahresende 600 Millionen € über dem Budgetansatz für den Zuschuss zu den ASVG-Pensionen liegen.
Dass es sich bei den Pensionisten, die noch erwerbstätig sind, nicht um eine kleine Randgruppe handelt, hat der Minister im letzten Sozialausschuss selbst erklärt: Es geht um 67 000 erwerbstätige Personen – 67 000! Da haben wir noch nicht diejenigen dabei, die aufgrund der hohen Abgabenbelastung halt schwarz ihrer Tätigkeit nachgehen. Das sind 67 000, die sich dieser Frotzelei durch die Sozialversicherung stellen. Das sind Menschen, die vital sind – die sind zu jung, zu gesund und zu aktiv, um nichts zu tun!
Diese Tatsache müssen wir uns auch vor Augen führen, wenn es darum geht, das Pensionssystem der steigenden Lebenserwartung und der erfreulicherweise steigenden Gesundheit der österreichischen Bürgerschaft anzupassen. Wir müssen diese Menschen auf dem Arbeitsmarkt als Chance sehen und nicht als Belastung! Daher ist es auch nicht angemessen, wenn seitens Rot und Schwarz mit der Arbeitslosigkeit argumentiert wird, denn so einfach ist es nun einmal nicht, dass man die auf dem Arbeitsmarkt befindlichen Erwerbstätigen eins zu eins in zusätzliche Arbeitslosigkeit umrechnen kann. Im Gegenteil, da geht es um Know-how, das zur Verfügung steht, um Erfahrung, und es geht vor allem darum, dass diese Menschen, die im Alter von 65 und 70 Jahren einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ganz andere Tätigkeiten ausüben als Vollzeiterwerbstätige im Alter von 55 und 56 Jahren. Da geht es ganz oft um Tätigkeiten, die man eben nicht in Vollzeit erbringt. Da geht es um Menschen, die noch vital genug sind, einer geregelten Tätigkeit nachzugehen. Da geht es nicht um das Totschlagargument der Verdrängung auf dem Arbeitsmarkt. (Abg. Schwentner: Na ja!)
Das Bundeskanzleramt hat auch erkannt, welches Potenzial Beamte im Ruhestand für die Ministerien haben. Aus diesem Grund wurde das Verbindungsbüro mit dem Verein Austrian Senior Public Experts eingerichtet. Dort werden Beamte in Ruhe als Experten in den Ministerien eingesetzt. Skurril an dieser Tatsache ist noch die Nebenerscheinung, dass Beamte, wenn sie in den Ruhestand treten, sofort unbeschränkt dazuverdienen dürfen – ASVG-Versicherte erst ab dem Erreichen des Regelpensionsalters, bis dahin nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze.
Da geht es auch um eine Ungleichbehandlung zwischen den unterschiedlichen Gruppen von Erwerbstätigen. Jedenfalls, zu diesen Austrian Senior Public Experts, die im Ruhestand wieder zur Erwerbstätigkeit herangezogen werden, haben wir eine Anfrageserie an alle Ministerien gerichtet, wie sie das handhaben. Schließlich wird dabei auch Werbung dafür gemacht – mit Steuergeld! –, dass Menschen, die im Ruhestand sind,
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