Präsidentin Doris Bures: Wir kommen jetzt zur kurzen Debatte über den Antrag des Herrn Abgeordneten Mag. Loacker, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 351/A(E) der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 10. Dezember 2014 zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner 10 Minuten zur Verfügung stehen.
Herr Abgeordneter Mag. Loacker, Sie haben das Wort. – Bitte.
15.48
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Im letzten Sozialausschuss habe ich namens meiner Fraktion mehrere Anträge eingebracht, die allesamt abgelehnt worden sind. Einige sind jetzt in Diskussion, und einer wurde bereits zum zweiten Mal vertagt, das ist nämlich der gegenständliche, und da dürften wir bei den Mehrheitsfraktionen einen Nerv getroffen haben, weil sich einige ihrer Exponenten dazu schon medial geäußert haben.
Worum geht es da genau? – Wenn jemand das Regelpensionsalter erreicht hat, also das 65. Lebensjahr bei Männern und das 60. Lebensjahr bei Frauen, dann können diese Personen zwar unbegrenzt zu ihrem Pensionsbezug dazuverdienen, aber sie müssen natürlich Sozialversicherungsbeiträge leisten – aber alle Sozialversicherungsbeiträge! Da muss man sich fragen, welche Logik das hat, weil ja der Versicherungsfall des Alters eingetreten ist und daher jetzt eine Alterspension bezogen wird, aber gleichzeitig müssen diese Personen, wenn sie jetzt arbeiten, zusätzlich, neben dem Pensionsbezug, noch einmal Pensionsversicherungsbeiträge abführen. Das ist schon fast so – nicht ganz, aber fast –, wie wenn ein Arbeitsloser zusätzlich, neben dem Arbeitslosengeldbezug, noch einmal Arbeitslosenversicherungsbeiträge einzahlen müsste.
In diesem Zusammenhang müssen wir uns auch das heute beschlossene Sozialversicherungsanpassungsgesetz anschauen, wo Rot und Schwarz – auch nicht zu früh – eine unglaubliche Frechheit beseitigt haben. Bisher wirkten nämlich bei der Berechnung von solchen zusätzlichen Pensionsversicherungsbeiträgen nur die Dienstnehmerbeiträge pensionserhöhend, in Zukunft werden zumindest die Dienstgeber- und die Dienstnehmerbeiträge pensionserhöhend wirken.
Aber selbst unter Zugrundelegung dieser jetzt neu beschlossenen Regelung möchte ich Ihnen ein Beispiel vorrechnen: Eine Frau im Alter von 62 Jahren verdient zu ihrer Alterspension von 1 200 € noch einmal 700 € brutto dazu. Jährlich zahlt sie einen Dienstnehmeranteil von 1 004,50 €, zusammen mit dem Dienstgeberanteil 2 234 € an Pensionsversicherungsbeiträgen, und das wird jetzt ihre Pension erhöhen um – sieben Euro! Um sieben Euro, also nicht einmal einen Hunderter im Jahr! Das nennt Wirtschaftskammerpräsident Leitl zu Recht eine staatlich legitimierte Abzocke. Dem sollten Sie, geschätzte Damen und Herren von ÖVP und SPÖ, etwas entgegensetzen, weil Sie da die Versicherten nach Strich und Faden ausnehmen.
„Wer länger arbeitet, soll auch etwas davon haben“, hat Peter McDonald gemeint, als er noch SVA-Obmann war. Jetzt ist er Vorstand des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, jetzt sagt er das nicht mehr, jetzt hat er es irgendwie vergessen. Aber als er noch bei der SVA war, war er dafür, dass man diese Beitragspflicht für erwerbstätige Pensionisten abschafft. Ich würde ihn gerne noch einmal dazu befragen.
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