Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 162

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des Pensionssystems betrachtet werden. Nur so ist die langfristige Sicherung unseres Pensionssystems zu garantieren.

Entlang von Richtprognosen wie Lebenserwartung, demographischer Entwicklung, In­flation, Produktivität, Beschäftigung etc. soll in Zukunft ein Pensionsautomatismus ins­talliert werden.

Im Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ der EU-Kommission wird insbesondere die Koppelung des Pensionsantrittsal­ters an die Lebenserwartung gefordert. Es geht dabei besonders darum eine Ausge­wogenheit zwischen Jahren der Erwerbstätigkeit und des Ruhestands herzustellen, der eine langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems gewährleisten soll. Simulatio­nen der Kommission zeigen in diesem Zusammenhang, dass eine Anhebung des Ru­hestandsalters entsprechend der steigenden Lebenserwartung Budgeteinsparungen von mehr als der Hälfte des prognostizierten Anstiegs bei den Pensionsausgaben in den nächsten 50 Jahren bewirken kann.

Insbesondere hebt die EU-Kommission hervor, dass „[b]ei der Anhebung des tatsächli­chen Pensionsantritts- bzw. Renteneintrittsalters [] nicht darum [geht], die Interessen der Jungen gegen die der Alten auszuspielen, sondern um das richtige Verhältnis zwi­schen beiden. Wenn die Menschen ein paar der durch die gestiegene Lebenserwar­tung gewonnenen Jahre weiter im Berufsleben bleiben, bedeutet das nicht, dass ältere Menschen – zum Nutzen der jungen – um ihren wohlverdienten Ruhestand gebracht werden. Es bedeutet auch nicht, dass ältere Arbeitskräfte Jobs besetzt halten, die sonst für jüngere zur Verfügung stünden. Die Mitgliedstaaten mit der höchsten Er­werbsquote für ältere Arbeitskräfte verzeichnen zum Teil auch die niedrigsten Quoten bei der Jugendarbeitslosigkeit. Langfristig ist die Anzahl der Arbeitsplätze keine feste Größe, sondern hängt vor allem vom Angebot an qualifizierten Arbeitskräften ab, was wiederum ein wichtiger Wachstumsmotor ist. Die gestiegene Verfügbarkeit erfahrener, älterer Arbeitskräfte wird das Wachstumspotenzial Europas erhöhen und dadurch mehr Chancen und bessere Lebensbedingungen für Junge und Alte schaffen. Bessere Chancen für Menschen jeden Alters lautet auch das Ziel des Europäischen Jahres des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen 2012.“

Das zukünftigen Entwicklungen im Pensionssystem stellen nicht nur eine Gefahr für unseren Wohlfahrtsstaat dar, sondern auch ein Problem für den gesamten Wirtschafts­standort, insbesondere für eine mögliche Haushaltkonsolidierung und entsprechende steuerliche Entlastungen des Faktors Arbeit. Aus diesem Grund fordert die EU-Kom­mission in ihren Länderspezifischen Empfehlungen nicht nur eine schnellere Anglei­chung des Pensionsantrittsalters der Frauen an das von Männern, sondern auch eine Koppelung des Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung.

Wie eine Studie von EcoAustria zeigt betragen mit dem vorliegenden Budget die impli­zierten Staatsschulden 271,5% des BIP. Würde ab 2019 ein Pensionsautomatismus eingeführt, wodurch das Pensionsantrittsalter an die steigende Lebenserwartung abge­passt würde, würden sich diese implizierten Staatschulden um 125% senken und we­sentlich zu einem ausgeglichenem Budget beitragen und Mittel für wirkliche Zukunfts­investitionen freisetzen. Auch eine frühere Angleichung des Frauenpensionsantrittsal­ters hätte einen zusätzlichen positiven Effekt auf die impliziten Staatsschulden von 3,5%.

Um die Lebenserwartung entsprechend zu berücksichtigen müsste ein neues Modell der Pensionsberechnung als Grundlage genommen werden. Ein solches Modell würde auf dem Prinzip der Lebenspensionssumme beruhen, die auf Basis der Pensionskonto­gutschrift, des Pensionsreferenz-Antrittsalter (z.B. 65 Jahre) und der Lebenserwartung nach derzeitigem Stand berechnet wird. Jeder frühere Pensionsantritt oder jede Ver­längerung der Lebenserwartung führt zu einer längeren Zahlungsdauer und damit zu einer geringeren Startpension. Umgekehrt erhöht sich die Pension, bei einem einem


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