des Pensionssystems betrachtet werden. Nur so ist die langfristige Sicherung unseres Pensionssystems zu garantieren.
Entlang von Richtprognosen wie Lebenserwartung, demographischer Entwicklung, Inflation, Produktivität, Beschäftigung etc. soll in Zukunft ein Pensionsautomatismus installiert werden.
Im Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ der EU-Kommission wird insbesondere die Koppelung des Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung gefordert. Es geht dabei besonders darum eine Ausgewogenheit zwischen Jahren der Erwerbstätigkeit und des Ruhestands herzustellen, der eine langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems gewährleisten soll. Simulationen der Kommission zeigen in diesem Zusammenhang, dass eine Anhebung des Ruhestandsalters entsprechend der steigenden Lebenserwartung Budgeteinsparungen von mehr als der Hälfte des prognostizierten Anstiegs bei den Pensionsausgaben in den nächsten 50 Jahren bewirken kann.
Insbesondere hebt die EU-Kommission hervor, dass „[b]ei der Anhebung des tatsächlichen Pensionsantritts- bzw. Renteneintrittsalters [] nicht darum [geht], die Interessen der Jungen gegen die der Alten auszuspielen, sondern um das richtige Verhältnis zwischen beiden. Wenn die Menschen ein paar der durch die gestiegene Lebenserwartung gewonnenen Jahre weiter im Berufsleben bleiben, bedeutet das nicht, dass ältere Menschen – zum Nutzen der jungen – um ihren wohlverdienten Ruhestand gebracht werden. Es bedeutet auch nicht, dass ältere Arbeitskräfte Jobs besetzt halten, die sonst für jüngere zur Verfügung stünden. Die Mitgliedstaaten mit der höchsten Erwerbsquote für ältere Arbeitskräfte verzeichnen zum Teil auch die niedrigsten Quoten bei der Jugendarbeitslosigkeit. Langfristig ist die Anzahl der Arbeitsplätze keine feste Größe, sondern hängt vor allem vom Angebot an qualifizierten Arbeitskräften ab, was wiederum ein wichtiger Wachstumsmotor ist. Die gestiegene Verfügbarkeit erfahrener, älterer Arbeitskräfte wird das Wachstumspotenzial Europas erhöhen und dadurch mehr Chancen und bessere Lebensbedingungen für Junge und Alte schaffen. Bessere Chancen für Menschen jeden Alters lautet auch das Ziel des Europäischen Jahres des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen 2012.“
Das zukünftigen Entwicklungen im Pensionssystem stellen nicht nur eine Gefahr für unseren Wohlfahrtsstaat dar, sondern auch ein Problem für den gesamten Wirtschaftsstandort, insbesondere für eine mögliche Haushaltkonsolidierung und entsprechende steuerliche Entlastungen des Faktors Arbeit. Aus diesem Grund fordert die EU-Kommission in ihren Länderspezifischen Empfehlungen nicht nur eine schnellere Angleichung des Pensionsantrittsalters der Frauen an das von Männern, sondern auch eine Koppelung des Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung.
Wie eine Studie von EcoAustria zeigt betragen mit dem vorliegenden Budget die implizierten Staatsschulden 271,5% des BIP. Würde ab 2019 ein Pensionsautomatismus eingeführt, wodurch das Pensionsantrittsalter an die steigende Lebenserwartung abgepasst würde, würden sich diese implizierten Staatschulden um 125% senken und wesentlich zu einem ausgeglichenem Budget beitragen und Mittel für wirkliche Zukunftsinvestitionen freisetzen. Auch eine frühere Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters hätte einen zusätzlichen positiven Effekt auf die impliziten Staatsschulden von 3,5%.
Um die Lebenserwartung entsprechend zu berücksichtigen müsste ein neues Modell der Pensionsberechnung als Grundlage genommen werden. Ein solches Modell würde auf dem Prinzip der Lebenspensionssumme beruhen, die auf Basis der Pensionskontogutschrift, des Pensionsreferenz-Antrittsalter (z.B. 65 Jahre) und der Lebenserwartung nach derzeitigem Stand berechnet wird. Jeder frühere Pensionsantritt oder jede Verlängerung der Lebenserwartung führt zu einer längeren Zahlungsdauer und damit zu einer geringeren Startpension. Umgekehrt erhöht sich die Pension, bei einem einem
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