Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Bundesminister für Finanzen zu treten, um durch eine Änderung der ,Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Schlussbesprechung von Sozialversicherungsprüfungen‘, eine Formalparteistellung für die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, sowie der von Sozialversicherungsprüfungen betroffenen Unternehmen und der von einer Umstellung betroffenen Versicherten sicherzustellen. Weiters wird der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aufgefordert, die Anwendbarkeit einer solchen geänderten Verordnung in weiterer Folge auch in der im Hauptverband der Sozialversicherungsträger eingerichteten Schlichtungsstelle umzusetzen.“
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(Beifall bei den NEOS.)
16.57
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Niko Alm, Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Parteistellung von Betroffenen einer Umstellung bei der Schlichtungsstelle im Hauptverband der Sozialversicherungsträger
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 761/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Sozialversicherungen (428 d.B.)
Aufgrund von verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen ist es in Österreich möglich, bei mehreren Sozialversicherungträgern gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge leisten zu müssen. Diese Entwicklung ergibt sich unter anderem aus den sich veränderenden Erwerbstätigkeitsmustern, in denen die Österreicher_innen leben und arbeiten. Es wird immer komplizierter zwischen selbstständiger und unselbstständiger Arbeit messerscharf abzugrenzen.
In zahlreichen Fällen haben GPLA-Verfahren bei Auftraggeber_innen von Unternehmer_innen ergeben, dass diese selbstständigen Auftragnehmer_innen von der prüfenden GKK sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer_innen beurteilt und behandelt wurden. Infolgedessen wurden diese Selbstständigen mit diesem Teil ihrer Erwerbstätigkeit zu unselbstständigen Erwerbstätigen, während gleichartige Aufträge bei anderen Auftraggeber_innen noch der selbstständigen Tätigkeit zugeordnet blieben. Dadurch sind Selbstständige, aber auch Bauern und Bäuerinnen sowohl bei der SVA bzw. SVB als auch bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse kranken- bzw. sozialversichert. Zudem ist es möglich, dass insbesondere EPU, die nur für eine/n Auftraggeber_in arbeiten, als Dienstnehmer_inner der Auftraggeber_innen betrachtet werden, und damit gegen ihren Willen von Selbstständigen zu Unselbstständigen erklärt werden.
Solche Verfahren sind Ergebnis eines verdeckten Kampfes der unterschiedlichen Versicherungsträger um Versicherte und deren Beitragszahlungen. Die einfachste Lösung wäre eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger. Doch dieser Schritt ist aufgrund evidenter Interessenslagen jener Parteien und Kammern, die ihnen zuzuordnende Vertrauensleute in Sozialversicherungsträgern unterbringen, nicht zu erwarten.
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