Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 169

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Mit dem Ziel eines Interessenausgleichs zwischen Arbeit- bzw. Auftraggeber_innen und insbesondere den unterschiedlichen Versicherungsträgern in Verfahren mit unkla­rer sozialversicherungsrechtlicher Zuordnung wurde auf Grundlage eines Beschlusses der Trägerkonferenz des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger mit 01.10.2012 eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die über strittige Fälle bzw. Verfahren entscheidet. Im Regierungsprogramm wird auch auf S.16 darauf eingegangen: „Rechtssicherheit für Selbständige: Bei Uneinigkeit zwischen den SV-Trägern entscheidet eine im Haupt­verband eingerichtete Schlichtungsstelle“. Die gegenwärtige Situation, in der die SVA bzw. SVB nur die Möglichkeit hat eine Stellungnahme abzugeben, kann aber nicht die endgültige Lösung sein und führt auch keineswegs zu Rechtssicherheit für die Betrof­fenen.

In der gegenwärtigen Konstellation wird über die Köpfe der Betroffenen hinweg ent­schieden, ohne dass diese auch angehört werden müssten. Weder Arbeit- bzw. Auf­traggeber_innen, noch die betroffenen Versicherten selbst haben die Möglichkeit, in ei­nem solchen Verfahren selbst Stellung zu beziehen. Diese direkt Betroffenen können lediglich eine Beiziehung der SVA bzw. SVB beantragen - wie in der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Schlussbesprechung von Sozialversicherungs­prüfungen, BGBl. II Nr. 182/2013 beschrieben - eine verpflichtende Teilnahme der SVA bzw. SVB und der Betroffenen ist nicht vorgesehen.

Wie aus der Anfragenbeantwortung 2148/AB vom 24.9.2014 deutlich wird, ist sich das BMASK der Bedeutung einer Formalparteistellung der Sozialversicherungsträger nicht sicher. Die Bedeutung einer Formalparteistellung auch der bei GPLA-Verfahren über­prüften Unternehmen und betroffenen Versicherten wird generell nicht beachtet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Bundesminister für Finanzen zu treten, um durch eine Ände­rung der „Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Schlussbesprechung von Sozialversicherungsprüfungen“, eine Formalparteistellung für die Sozialversiche­rungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, sowie der von Sozialversicherungsprüfungen betroffenen Unternehmen und der von ei­ner Umstellung betroffenen Versicherten sicherzustellen. Weiters wird der Bundesmi­nister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aufgefordert, die Anwendbarkeit ei­ner solchen geänderten Verordnung in weiterer Folge auch in der im Hauptverband der Sozialversicherungsträger eingerichteten Schlichtungsstelle umzusetzen.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Klubvorsitzende Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


16.58.08

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Frau Präsidentin! Nur ein kurzes Wort in Richtung meiner geschätzten Kollegen von den NEOS.

Frau Meinl-Reisinger, wir haben selbstverständlich eine klare Linie, was die Frauen­politik anlangt und insbesondere das Pensionsantrittsalter insgesamt. (Abg. Rädler: Zick­zack ist auch eine Linie!)

 


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