Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 174

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

17.12.56

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Ja, meine Damen und Herren, wir wissen alle, die Unternehmer und die Betriebe in Österreich sind das Rückgrat der Gesellschaft, und sie brauchen, damit sie ordentlich wirtschaften können, auch genügend Spielraum. Wenn wir uns die Um­fragen anschauen, dann wissen wir, dass die Betriebe einerseits unter der Bürokratie, andererseits natürlich auch unter ein paar Maßnahmen und finanzierungstechnischen Problemen sehr stark leiden. Aber mit diesen Beschlüssen, die wir heute fassen, geht es wieder ein Stück in die richtige Richtung.

Genau dieses Gewerbeinformationssystem GISA ist ein Punkt, mit dem wir kunden­freundlicher werden, es leichter wird, ein Unternehmen zu gründen und Maßnahmen gesetzt werden, die den Unternehmern entgegenkommen. Wir haben in der letzten Zeit beim Bürokratieabbau schon einiges weitergebracht, ob es die Erleichterung bei den Arbeitszeitaufzeichnungen oder die Reduktion der Beauftragten ist. Hier haben wir jetzt heute mit diesem neuen Gewerbeinformationssystem wieder einen wichtigen Schritt gesetzt.

Der zweite ganz wichtige Schritt sind die Verbesserungen im Maß- und Eichgesetz. Hier werden sich die Unternehmer in den nächsten Jahren wirklich Geld ersparen. Im Detail sind das pro Jahr 41 Millionen €, in den nächsten fünf Jahren rund 200 Millio­nen €. Es ist eben aufgrund des Standes der modernen Technik nicht mehr notwendig, die Abwicklung von Prüfungen wie bisher durchzuführen, sondern sie können in Zukunft effizienter gestaltet werden.

Meine Damen und Herren, ich denke, das sind wichtige Schritte in die richtige Rich­tung. Und die sind ganz wichtig für die Unternehmer, für den Standort Österreich und natürlich auch damit verbunden für die Erhaltung von Arbeitsplätzen.

Da dieses Gesetz heute beschlossen wird, brauchen wir aufgrund einer redaktionellen Richtigstellung folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Haubner und Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen, zur Regie­rungsvorlage (323 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Bankwesengesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (403 d.B.).

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 lautet die Novellierungsanordnung der Ziffer 31 wie folgt:

„31. Dem § 382 werden folgende Abs. 66 bis 68 angefügt:“

In Artikel 2 lautet die Novellierungsanordnung der Ziffer 3 wie folgt:

„3. Dem § 107 wird folgender Abs. 85 angefügt:“

Begründung: Redaktionelle Richtigstellungen.

*****

Meine Damen und Herren, mit diesen redaktionellen Richtigstellungen, die wahrschein­lich jetzt nicht so spektakulär waren, sind zwei Maßnahmen beschlossen, die ganz wichtig sind. (Abg. Lichtenecker: Stimmt! Wenig spektakulär, wenig spektakulär!) Auf der Liste des Bürokratieabbaus sind das wieder wichtige Punkte. Erfolgreich ist, wer um­setzt, und das sind wir. (Beifall bei der ÖVP.)

17.16

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite