zwischen den einzelnen Körperschaften – die beispielsweise in dem Bereich betroffen waren, also Stadt, Land, Statutarstädte und Bezirkshauptmannschaften – vorausgesetzt. Statt der bisher 14 dezentralen Gewerberegister besteht jetzt eine bundeseinheitliche Lösung. Das ist einmal der Systemvorteil, der für den Unternehmer bedeutet, dass er jetzt die Gewerbeanmeldung elektronisch vornehmen kann und nicht mehr gezwungen ist, vor Ort zur Behörde zu gehen.
Das klingt gar nicht so bedeutend, es ist aber bedeutend, wenn man sich die Kostenersparnis anschaut. Nach einem Ergebnis der KMU Forschung Austria gab es Unternehmen, die in dem Bereich einen Zeitaufwand von zirka zwölf Stunden hatten, die man sich jetzt erspart. Also statt 32 Stunden 20 Stunden, das ist nicht wenig.
Herr Kollege Schellhorn, Ihr Rechenbeispiel war nicht ganz richtig, wobei: Die Wurstsemmel mit 6 € gerechnet, das dürfte bei euch in Salzburg im Hotelbereich so sein, bei uns im Mühlviertel ist es etwas billiger. (Heiterkeit bei der ÖVP.)
Rechnet man es durch, kommt für den Unternehmer doch wesentlich mehr an Einsparung heraus, als da berechnet worden ist, und ich finde 30 Millionen € sind als Gesamtsumme interessant. Für wen vor allem? – Natürlich für Betriebsgründer. Jetzt ist aber das Projekt nicht nur auf Betriebsgründer ausgerichtet, sondern es profitiert auch der einzelne Unternehmer davon, der jetzt eine neue Geschäftsführer-Anmeldung, einen Standortwechsel oder anderes vornimmt. Ich hoffe, dass alle, die hier im Nationalrat vertreten sind, auch der neuen Regelung zustimmen können. Ich sehe es als wesentliche Ersparnis, die auch den Behörden Vorteile bringt.
Was Herr Kollege Deimek betreffend Maß- und Eichgesetz angesprochen hat, brauche ich im Detail daher nicht mehr auszuführen. Ich schließe mich dem vollinhaltlich an, denn es ist richtig, dass man mit sehr scharfsinnigen, richtigen Überlegungen und mit kleinen Veränderungen große Wirkungen erzielen kann.
Wir bemühen uns, das auch in anderen Bereichen zu erreichen, aber im Wesentlichen ist der Hintergrund, dass man mit einer Veränderung der Eichfristen einfach auch Kostenvorteile erzielen kann. Im konkreten Fall, durch die gesetzliche Regelung die Messsysteme im Eisenbahnbereich betreffend, die implizit dargestellt worden ist, sind das Einsparungen von etwa einer Million Euro. Es gibt dann auch noch eine Folgeverordnung betreffend die Eichvorschriften für Elektrizitätszähler in Begutachtung. Die ist noch nicht im Nationalrat, aber sie wird Kosteneinsparungen in Höhe von 40 Millionen € ergeben. Da ist sozusagen eine Gesamtkette unterwegs, die eigentlich sehr positiv ist.
Zum Dritten haben wir ein aus dem Bereich der Bürokratie etwas weggehendes Thema, das ist die Frage dieses Handelsabkommens mit Kamerun, ein Übergangsabkommen. Im Endeffekt verschafft das Kamerun Vorteile in Richtung EU. Ich glaube, auch die Verantwortung, die wir gegenüber Afrika haben, ist gerade vom Kollegen Kirchgatterer angesprochen worden. Ein derartiges Abkommen nützt vor allem den Staaten in Afrika und weniger der Europäischen Union. Daher hoffe ich, dass Sie das auch entsprechend unterstützen können.
In diesem Sinne zusammengefasst: Ich hoffe, Sie können weiterführenden Regelungen, was die Bekämpfung von Bürokratie und die Vereinfachung der Administration für Klein- und Mittelbetriebe anbelangt, zustimmen. Wir sind bemüht, noch weitere Vereinfachungen zu finden und dann hier zur Beschlussfassung vorzulegen. Das sollte Klein- und Mittelbetrieben die unternehmerische Tätigkeit per se, also den Kern der unternehmerischen Aufgabe, wieder näherbringen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
17.39
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter El Habbassi zu Wort. – Bitte.
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