Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 201

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Ich möchte noch ein paar andere Punkte ansprechen, die in dieser Novelle drinstehen, etwa dass die Studieneingangs- und Orientierungsphase jetzt wieder neu geregelt wird. Da stellt sich gerade bei geistes- und kulturwissenschaftlichen Studien die Frage, welche Selektionsmethoden und Kriterien überhaupt angewendet werden, welche ge­eignet sein könnten, um am Beginn eines Studiums die richtigen von den falschen Stu­dierenden zu unterscheiden. Zielführender als die Verunsicherung durch die ständig wechselnden Selektionsbestimmungen erscheinen aus freiheitlicher Sicht grundle­gende Reformen im Bildungssystem, doch diese scheinen leider in weite Ferne gerückt zu sein.

Etwas Versöhnliches zum Abschluss – natürlich ist nicht alles schlecht; wie gesagt, das Gesprächsklima im Ausschuss hat sich deutlich verbessert –, in dieser Novelle sind vier positive Dinge enthalten: die Einsichtmöglichkeit in die Beurteilungsunterlagen und die Prüfungsprotokolle im Zuge einer Prüfung und des Aufnahmeverfahrens, die Ver­ankerung der Vereinbarkeit von Studium und Beruf für alle Universitätsangehörigen, die Klarstellung, dass Universitäten und deren Angehörige berechtigt sind, aktiv Ver­mögenswerte unterschiedlicher Art für universitäre Aufgaben einzuwerben, sowie die neue Handhabe gegen Plagiate, die wir beim nächsten Tagesordnungspunkt noch be­sprechen werden.

Eines möchte ich hier aber auch noch betonen, nämlich dass diese Geschichte mit der Quote, die da eingeführt wird – darum sitzt ja auch die Frau Frauenministerin hier –, überhaupt nicht einzusehen ist. Ich habe gestern einen Vortrag vom Vorsitzenden des IST gehört. Sie alle wissen wahrscheinlich, was das ist. Das IST ist das sogenannte Herzeigeprojekt der österreichischen Universitäten und Wissenschaft, aus dem Boden gestampft im Jahr 2006 in Klosterneuburg. Es wendet völlig unkonventionelle neue Me­thoden an, um eine gewisse Exzellenz in Österreich auszubilden – so weit, so gut!

Ich habe mir gestern erlaubt, die Frage zu stellen, wie es mit der Quotenregelung aus­schaut, ob dort auch diese 50 : 50-Quote, die wir heute beschließen, im universitären oder im Professorenbereich eingeführt wird. Dort hat man mich – und es war eine Frau, die gesprochen hat – entgeistert angeschaut und mir gesagt: Na ja, wir wollen hier ei­gentlich nicht Quantität erzeugen, sondern Qualität, und der, der gut ist, oder die, die gut ist, wird natürlich genommen. Schauen wir heute ein iPhone, ein iPad an: Das wur­de von herausragenden Persönlichkeiten mehr oder weniger erfunden, und da geht es nicht um Quoten, weil man das einfach nicht diktieren kann.

Und das meine ich: Exzellenz als solche, die wir auch an einer öffentlichen Massenuni­versität wollen, kann sich nicht mit so etwas verzetteln. Ich behaupte übrigens, dass diese Diskussion hier 20 Jahre zu spät kommt. Vor 20 Jahren hätten wir das wahr­scheinlich auch mitunterschrieben, aber heute können wir das in keiner Weise unter­schreiben. In der Medizin haben wir zum Beispiel bereits Quoten von 60 bis 70 Prozent Absolventinnen. Sie bleiben an der Universität, weil es dort natürlich auch frauenge­rechter ist als in der freien Marktwirtschaft, sie haben natürlich alle Bedingungen, und es gibt dort auch eine 50 : 50- oder 60 : 40-Quote bei den Frauen.

Abschließend möchte ich noch etwas sagen: Besonders komisch kommt mir vor, dass Sie die geschlechterparitätische Zusammensetzung in einem Kollegium oder in einer Abteilung abschaffen wollen. Diese hat bis dato sichergestellt, dass 50 : 50, Män­ner : Frauen gilt. Das wollen Sie jetzt abschaffen, und das sehe ich überhaupt nicht ein.

Wie gesagt, wir lehnen diese Novelle ab, weil sie im Großen und Ganzen negativ ist. Wir hoffen aber, dass Sie sich gerade jetzt der Quotenregelung, diesem Problem stel­len und unserem Antrag hier zustimmen. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei der FPÖ.)

18.55

 


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