Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 202

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Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Dr. Töchterle. – Bitte.

 


18.55.50

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Ministra! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke schon, dass die Novelle des Universitätsgesetzes und des Hoch­schulgesetzes, das die Pädagogischen Hochschulen regelt, einige wichtige Punkte ent­hält; ich möchte mich auf drei konzentrieren.

Es gibt einigen Regelungsbedarf im Bereich der PädagogInnenbildung NEU, sowohl im UG als auch im Hochschulgesetz, und diese Novelle schafft die gesetzliche Möglichkeit einer besseren und reibungsloseren Kooperation zwischen diesen beiden Institutionen im Bereich der PädagogInnenbildung NEU – ein Gesetz, das wir ja hier im Hohen Haus beschlossen haben und das vielfach unterschätzt wird. Gerade im Lichte der aktuellen Diskussion um Bildungsreformen erhält dieses Gesetz seine Bedeutung, sein Gewicht, denn in dieser Diskussion wird immer wieder betont, wie wichtig die Ausbildung guter Lehrkräfte ist, dass das überhaupt das Zentrale einer gelingenden Bildung ist. Die Vo­raussetzung einer solch guten Ausbildung sind natürlich entsprechende Rahmenbedin­gungen und Möglichkeiten für die Ausbildung in Institutionen. Das wird durch diese No­velle jetzt verbessert.

Beide Institutionen, die durch das Gesetz ja zur Zusammenarbeit teilweise verpflichtet, teilweise animiert werden, können das jetzt viel besser vollziehen. Es gibt in Österreich vier solche Verbünde, regional gegliederte Verbünde, in denen diese Zusammenarbeit schon stattfindet, in denen bereits gemeinsam Curricula ausgearbeitet werden und wo diese neue Lehrerbildung auf einem sehr, sehr guten Weg ist. Dieses Gesetz erleich­tert also diese Arbeit, und ich finde, das ist ein sehr wichtiger Beschluss, den wir hier fassen.

Das Zweite, das ich erwähnen möchte, ist ein Thema, das in den letzten Jahren durch einige prominente Fälle sehr aktuell geworden ist, nämlich die Plagiatsdiskussion. Na­türlich gibt es im wissenschaftlichen Bereich diese Gefahr ständig, dass Plagiate be­gangen werden, und dieses Gesetz schafft nun neue Möglichkeiten für die Universitä­ten, da Sanktionen zu setzen. Bisher konnte man auch Sanktionen setzen, aber nur bei großen Abschlussarbeiten und nur im Nachhinein.

Jetzt kann man bereits während des Studiums, wenn Plagiate festgestellt werden, ver­schiedene Sanktionen setzen, sehr abgestuft, und vor allem wird den Universitäten die Möglichkeit eingeräumt, das zu tun, und es wird ihnen auch eingeräumt, zu überlegen, was sie bis zu einem Maximum, das da heißt: Ausschluss vom Studium für zwei Se­mester, tun; es gibt aber auch wesentlich mildere Möglichkeiten. Das alles können die Universitäten in ihren Satzungen festlegen. Das heißt, bei diesen Satzungen wirken alle Kräfte und alle Gruppen der Universität zusammen und können das gemeinsam beschließen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Das Dritte, das mir wichtig erscheint – es gibt viele Regelungen, aber einen dritten grö­ßeren Bereich, der mir wichtig erscheint –, ist die nunmehr gegebene Möglichkeit, im Bereich des universitären Bauens konzentrierter und auch kooperativer vorzugehen. Das ist auch deswegen wichtig, weil an den Universitäten in Österreich sehr viel ge­baut wird, auch an den Fachhochschulen. Wir haben in diesem Bereich in den letzten Jahren über 1 Milliarde € verbaut und wir haben wunderbare Hochschulbauten.

Nur sind der Fortgang und die Planung dieser Bauten und auch die Ausführung bisher relativ ungeregelt verlaufen und vor allem mit geringerer Abstimmung, als es jetzt mög­lich ist. Es gibt schon länger einen Bauleitplan, in dem die Universitäten selber eine Prioritätenreihung vornehmen, und dieser Bauleitplan wird jetzt auch gesetzlich veran-


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