aus, dass es bei der PädagogInnenausbildung erforderlich ist, dass wir im Bereich der Universitäten und der Pädagogischen Hochschulen zusammenarbeiten. Das hat noch mein Vorgänger in den Verhandlungen klargestellt, und das wurde auch hier beschlossen.
Ich glaube, es ist ein sehr gutes Gesetz. Es birgt aber auch noch die Notwendigkeit in sich, dass wir eben, was die neue Konstellation anbelangt, von der Zusammenarbeit her rechtlich noch Klarstellungen brauchen. Auch verschiedene andere Punkte, zum Beispiel was die Curricula oder die Erweiterungsmöglichkeiten anbelangt, sind gesetzestechnisch noch entsprechend abzuklären.
Ich finde aber den Weg sehr, sehr gut. Wir haben gestern eine größere Veranstaltung gehabt, ich habe gehört, auch im Bereich der Kollegen gab es etwas Ähnliches, wo unter anderem die Frage der PädagogInnenausbildung thematisiert wurde, wobei festgestellt wurde, dass die Qualität in diesem Bereich für die Weiterentwicklung des Bildungssystems entscheidend ist.
Ich danke auch Frau Kollegin Maurer, in deren Rede ich zweimal das Wort „begrüßen“ betreffend den Inhalt des Gesetzes gehört habe. Das ist ja für mich wirklich komplett neu.
Da Sie auch gefragt haben, ob mir der Herr Finanzminister ein Geschenk gemacht hat: Hat er, aber nicht weil ich zufällig heute Geburtstag habe, sondern weil er von der Sache überzeugt ist. Wir werden das wahrscheinlich morgen vorstellen, ich darf Sie jetzt schon dazu einladen. Das heißt, diese Frage der Finanzierung, die eine wirklich wichtige Frage ist, da gebe ich Ihnen vollkommen recht, werden wir einer Klärung zuführen. Auch wenn die Bedingungen für die Wissensgesellschaft, von der wir reden, durch die Wirtschaftskrise rundherum erschwert sind, wollen wir das Problem lösen.
Zur Sache selber, was das Universitätsgesetz und die Novellierung anbelangt, kann ich mich sehr kurz halten. Karlheinz Töchterle und auch andere haben die meisten Punkte angesprochen, ich darf es daher sehr kursorisch machen.
Die Frauenquote: Dass hier eine Regelung, die mindestens 50 Prozent Frauenanteil in den Kollegialorganen vorsieht, klargestellt wird, halte ich für sehr, sehr positiv und auch gesellschaftlich für wirklich zeitgemäß.
Sie haben angesprochen, Frau Maurer, dass man da in der Formulierung vorher vielleicht einen Fehler gemacht hat, weil man dort, wo jetzt schon höhere Frauenquoten gegeben sind, diese dann nach unten hätte korrigieren müssen. Das wäre unerwünscht gewesen und haben wir dann gemeinsam geregelt.
Es ist auch, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbelangt, in den entsprechenden Grundsätzen der Universitäten etwas Weiterführendes und Positives vorgesehen. Ich glaube auch, dass das, es ist noch nicht erwähnt worden, gesellschaftspolitisch unseren Vorstellungen oder den Vorstellungen der meisten entspricht.
Was die Qualitätssicherung bei wissenschaftlichen Arbeiten, sogenannte Plagiatsprobleme, anbelangt, gibt es auch Klarstellungen und entsprechende Sanktionsmöglichkeiten seitens der Universitäten.
Was die sogenannte Studieneingangs- und Orientierungsphase anlangt, ist es richtig, dass es dabei um eine rechtliche Klarstellung geht. Aber im Endeffekt machen wir gerade eine Evaluierung. Und deswegen kann ich dem nicht folgen, was Sie gesagt haben, Frau Maurer, dass man jetzt schon vorher deren Ergebnisse darstellt. Das sollte eben die Evaluierung dann ergeben und wird es auch ergeben. Ich finde das an sich sehr positiv. Warum brauchen wir diese Phase? – Es ist keine Knock-out-Prüfung, ganz im Gegenteil. Wir haben nicht beliebige Kapazitäten. Und wenn man keine belie-
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