Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 209

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bigen Kapazitäten hat, dann muss man entsprechende Grundlagen dafür haben, wie man vorgeht und wie man Qualität sichert. Wir haben dadurch Verbesserungen in allen Bereichen, soweit ich das jetzt, was die anstehende Evaluierung anbelangt, überbli­cken kann. Wir werden dann auch Verhandlungen über eine Neuregelung haben. Ich würde einen positiven Abschluss begrüßen.

Ähnliches gilt – Karlheinz Töchterle hat es schon erwähnt – bei den Bauvorhaben. Es gibt die Bauleitpläne jetzt schon, diese sind aber im Prinzip rechtlich nicht verbindlich. Jetzt haben wir Klarheit, ohne die einzelnen Universitäten zu bevormunden. Es gibt mehr Rechtssicherheit, Planungssicherheit, Nachvollziehbarkeit bei all den Tätigkeiten.

Das Universitätsgesetz ist über zehn Jahre alt. Was wir machen, ist eine Weiterent­wicklung der Universitäten, teilweise auch im Kontext mit gesellschaftspolitischen Ent­wicklungen, teilweise auch unter dem Gesichtspunkt, Rechtsklarheit zu schaffen. Ich glaube, das ist insgesamt sehr gut gelungen. Ich darf mich bei allen Beteiligten bedan­ken.

Da klar ist, dass bei den Universitäten, was den Führungsbereich anbelangt, was das Management anbelangt, auch andere Notwendigkeiten vorliegen – es sind Riesenun­ternehmen geworden –, werden wir über die nächste Novelle schon im kommenden Jahr zu diskutieren haben. Dann aber über die Frage: Was hat der Rektor, was hat der Universitätsrat, was hat der Senat für Kompetenzen, und wie können wir diese wei­terentwickeln? Ich glaube, auch dort gibt es einigen Klärungs- und Weiterentwicklungs­bedarf.

Was das Herkunftslandprinzip anlangt, ist vieles schon gesagt worden. Wir haben das schon bei den Beitrittsverhandlungen nicht klären können. Und dann hat es eine Ent­scheidung im Jahr 2005 gegeben, dass unsere Vorgangsweise eben nicht dem Ver­tragsrecht der EU entspricht. Jetzt, Frau Kollegin Kuntzl, ist es doch einigermaßen, ich will nicht sagen billig, aber es ist doch etwas oberflächlich, zu glauben, dass wir oder ich als Minister jetzt die Rechtssituation ändern können. Also davon ist die EU ganz, ganz weit entfernt, dass man das Herkunftslandprinzip in der Form jetzt wieder ein­führt. (Zwischenruf der Abg. Kuntzl.) – Bitte? Na Sie werden da in dem Antrag zitiert. (Abg. Kuntzl: Ich habe dann dem widersprochen!) Sie haben dem widersprochen. – Ich halte das auch nicht für wirklich vernünftig.

Das Prinzip der Universitäten ist auf Internationalität ausgerichtet; einige haben es ja erwähnt. Was Ihnen sozusagen jetzt nicht passt, ist die Relation, dass zu viele Auslän­der da sind und auf der anderen Seite zu wenige Österreicher. Nur, man muss schon sagen, der Großteil derer, die da studieren, ist aus dem europäischen Bereich. Und es liegt an uns, es liegt an unseren Kindern, es liegt an unseren Studenten, die internatio­nalen Möglichkeiten stärker wahrzunehmen. Wir tun das mit Erasmus plus und mit an­deren Programmen.

Auf der anderen Seite wird es an uns selber liegen, bei der nächsten Quotenregelung vielleicht auch die Voraussetzungen für uns zu verbessern, denn im Endeffekt möchte ich auch mit dem Geld der Steuerzahler seriös und im Interesse der österreichischen Bürgerinnen und Bürger umgehen.

In diesem Sinn zusammenfassend: Ich glaube, es ist eine an sich sehr, sehr gute Re­gelung, der Sie hoffentlich zustimmen können.

Ich danke allen Beteiligten, insbesondere den Verhandlern im Ausschuss, und hoffe, dass wir auch das andere Thema nicht ständig wiederkehrend diskutieren. Ich kenne es auch schon sehr lange. Es bringt uns nämlich in der Sache nicht weiter. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.25


 


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