Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 227

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Ziffer 13.5. Mitgabe der Stellungsbekleidung als Sachleistung: Mittels Verwaltungsge­richts-Anpassungsgesetz beschlossen.

Ziffer 13.6. „Führerscheinuntersuchung“ im Rahmen der Stellung samt entsprechender Anerkennung: Im Juli 2014 mittels Initiativantrag beschlossen.

Ziffer 13.7. Mögliche Reduzierung der Erstverpflichtungsdauer bei Milizübungen: Das ist derzeit noch offen, da es Teil der Gespräche über das Milizkonzept im Kontext mit dem Strukturanpassungspaket ÖBH 2018 ist.

Ziffer 13.8. Anpassung der Beitragsgrundlage für die Pensionsversicherung an die tat­sächlichen Bezüge sowie Ziffer 13.9. Generelle Anrechnung des Präsenz- und Ausbil­dungsdienstes auf zeitabhängige Rechte: Dies ist ein Fremdlegislativvorhaben, bezüg­lich dessen mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Gespräche geführt wurden. Von einer Umsetzung wurde letztlich Abstand genommen.

Ziffer 13.10. Freiwillige Meldung zu Milizübungen für Frauen: Dies liegt soeben dem Ple­num zur Beschlussfassung vor; zu den Details komme ich anschließend.

Ziffer 13.11. Einführung einer „Kompetenzbilanz“: Dies wurde mittels Verwaltungsge­richts-Anpassungsgesetz beschlossen.

Ziffer 13.12. Verbesserungen für die Miliz: Nach einer eingehenden Evaluation haben die Fachexperten festgestellt, dass es keinen weitergehenden Bedarf gibt.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich daher kurz zusammenfassen und festhalten: Bis dato wurden in Summe fünf Legislativmaßnahmen durch eine entspre­chende Gesetzesänderung umgesetzt, zwei weitere Maßnahmen liegen dem National­rat zur Beschlussfassung vor.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nachdem ich dem Auftrag der Entschließung nachgekommen bin, möchte ich nun zum konkreten Tagesordnungspunkt, nämlich der Änderung des Wehrgesetzes, kommen.

Der Novelle liegt die Umsetzung der Legislativmaßnahme Ziffer 13.10. zugrunde. Ab­gesehen von wenigen formellen Zitateanpassungen bildet somit die Verbesserung der Situation von Frauen im Bereich der Miliz den Kernpunkt der Vorlage. Wir verbreitern das Angebot der Möglichkeiten bei der Miliz für die Frauen. De facto – und das kann man durchaus direkt ansprechen – handelt es sich dabei um die Schaffung einer zu­sätzlichen gleichgestellten Erwerbschance. Damit dieses Angebot im Gleichklang mit der herrschenden und bestehenden Rechtsordnung möglich wird, lösen wir dies mit ei­ner verfassungsrechtlichen lex specialis-Bestimmung im Wehrgesetz.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, wir haben unseren Worten letztlich auch Taten folgen lassen: Die Umsetzung der Wehrdienstreform ist bereits vorangeschritten!

Ich möchte an dieser Stelle allen meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ressort, aber auch den militärischen Expertinnen und Experten für ihre harte Arbeit und ihren unermüdlichen Einsatz, den diese seit der Erstellung des Berichts zur Wehrdienstre­form geleistet haben, danken.

Abschließend, Kollege Vavrik, zur Ihren Bemerkungen, die etwas weitläufiger als das Wehrgesetz zum österreichischen Bundesheer ausgefallen sind: Ich weiß aus Gesprä­chen, dass uns beide die Sorge um die Zukunft unserer Armee eint. Die Einschätzung und die Rückschlüsse, die Sie gezogen haben, teile ich allerdings in einigen Bereichen nicht!

Konkret gesprochen:

Punkt eins: Die Reform aus 2010 befindet sich in Teilbereichen noch in Umsetzung.

Und zu Ihrer sinngemäßen Frage, geschätzter Herr Abgeordneter: Na wann wird man denn das endlich anpacken?, nämlich zur Frage der konzeptionellen Aufstellung unse-


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