Das Problem in der Sache ist, nach der bisherigen Bestimmung gilt nicht nur das d’Hondt’sche System, sondern es gibt ein Sonderminderheitsrecht für die kleinen Fraktionen, sodass sie mit mindestens einer Stimme vertreten sind. Gäbe es das nicht und wäre nur das d’Hondt’sche System anwendbar, dann könnte es auch sein, dass wir Kleinen nicht drinnen sind.
Um dieses Sonderminderheitsrecht zu erhalten und gleichzeitig auch das d’Hondt’sche System mit der Mehrheit zu verwirklichen, bedarf es einer Aufstockung von neun auf elf, dann hat man beiden Anforderungen Genüge getan: dass wir Kleinen jeweils eine Stimme haben und dass die Mehrheit ihre Mehrheit in der Bundesheerkommission hat.
Das halte ich nicht für unfair, deshalb gibt es diese Mehrheit, und damit sind in Wirklichkeit auch alle Interessen gewahrt. Es gibt Usancen, die man einfach anerkennt. Wenn wir hier den Präsidenten oder die Präsidentin des Hauses wählen, dann kommt der oder die von der stärksten Fraktion, auch wenn es andere Mehrheitsverhältnisse geben könnte. Das gilt für die zweite Fraktion und das gilt für die dritte Fraktion. Und genau so ist es eine gute Usance, dass eben die Mehrheit hier auch die Mehrheit dort hat. Und wenn wir unsere Sonderminderheitsrechte behalten können, dann ist das fair.
Es gibt keinen Anlass, hier etwas abzutauschen oder jemandem zu unterstellen, dass er gezahlt worden ist, indem er einen Posten bekommt oder Ähnliches. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) Um jeden Verdacht auszuräumen: Auch wir haben dafür nichts bekommen.
Ich meine daher, dass man aus guter demokratischer Usance dem durchaus zustimmen kann. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass das Bundesheer zu gering dotiert ist. – Danke. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Mag. Klug zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
20.35
Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzesvorschlag enthält, wie ja schon in den Reden zum Ausdruck gekommen ist, im Wesentlichen zwei zentrale Punkte: zum einen die Öffnung der freiwilligen Milizübungen für Frauen – eine Umsetzung, die im Bericht zur Wehrdienstreform als Legislativmaßnahme vorgesehen wurde –, zum anderen eine Änderung in der Zusammensetzung der Parlamentarischen Bundesheerkommission.
Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Erlauben Sie mir, diese Gelegenheit wahrzunehmen, um auf eine Initiative des Nationalrates vom 3. Juli 2013 hinzuweisen, in der er mit der Entschließung 314/E die Umsetzung der Legislativmaßnahmen im Zusammenhang mit der Wehrdienstreform beschlossen hat. Gemäß dieser Entschließung möchte ich nun kurz darlegen, welche Legislativmaßnahmen, die im Bericht zur Reform des Wehrdienstes enthalten sind, von mir bislang umgesetzt wurden respektive zeitnahe umgesetzt werden. – Zu den Maßnahmen im Detail.
Ziffer 13.2. Freizeitbetreuung beziehungsweise Zurverfügungstellung von Freizeiteinrichtungen: Die Maßnahme wurde mittels Verwaltungsgerichts-Anpassungsgesetz umgesetzt.
Ziffer 13.3. Adaptierung der Regelungen betreffend Dienste vom Tag, Bereitschaften und Wachen: Die Änderung der ADV hinsichtlich des Bereitschaftsdienstes liegt dem Nationalrat vor und wird im Hauptausschuss am 17. Dezember behandelt.
Ziffer 13.4. Rechtliche Basis für Informationsoffiziere: Mittels Verwaltungsgerichts-Anpassungsgesetz beschlossen.
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