Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 242

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mung eines Obsorgeberechtigten für Reisen von Minderjährigen außerhalb der EU vor­liegt.

Auch im Staatsbürgerschaftsgesetz soll es Einschränkungen geben. Für den Fall, dass sich jemand im Ausland an bewaffneten Kämpfen beteiligt, soll das auch staatsbürger­schaftsrechtliche Konsequenzen haben, was durchaus verständlich ist. Es sind im Übrigen gar nicht so wenige Fälle, die davon betroffen wären, nämlich Doppelstaats­bürgerschaften, die oft erst entstehen, wenn jemand bereits die österreichische Staats­bürgerschaft bekommen und danach, später, was eigentlich nicht zulässig ist, jene seines ursprünglichen Heimatlandes wieder angenommen hat.

Das, was ich Ihnen jetzt sage, ist nichts Neues. Aber ich möchte die Gelegenheit nüt­zen, Ihnen in aller Kürze etwas zu erzählen, was sich in der vergangenen Woche erge­ben hat.

Ich war vergangene Woche in Brüssel beim Justizministerrat, der sich teilweise mit dem Rat der Innenminister überschnitten hat. Wir haben dort die Gelegenheit genützt, alle Justizminister der Europäischen Union, wirklich ganz offen zwei Stunden lang über dieses völlig neuartige Phänomen des Dschihadismus zu diskutieren, von dem vor al­lem so viele junge Menschen betroffen sind, die sich hier verführen lassen, deren reli­giöse Gefühle missbraucht werden. Ein ganz neuartiges Phänomen, für das es natür­lich auch keine empirischen Belege geben kann. Aber eines ist bei dieser Aussprache, die es auch mir ermöglicht hat, europaweit die Situation mit vergleichbaren Staaten zu vergleichen, klar geworden: Bei uns ist das Problem vergleichsweise groß, meine Da­men und Herren Abgeordneten!

Wir hatten, muss ich jetzt sagen, zirka 150 radikale Dschihadisten. – Wir hatten sie. Jetzt sind es noch zirka 120. Die Differenz bezieht sich auf Personen, leider auch viele jugendliche Personen, die verschollen sind oder nachweislich getötet wurden. Da geht es um Leben und Tod. Das ist ein sehr ernstes Problem, mit dem wir europaweit zu kämpfen haben, das sich naturgemäß auch nicht für parteipolitische Polemik eignet.

Eines muss ich auch sagen: Wir Justizminister waren uns alle einig, dass wir diesem Phänomen auf allen Ebenen entgegentreten müssen. Einerseits natürlich mit den nö­tigen strafrechtlichen Konsequenzen. Da hat sich im Vergleich auch gezeigt, dass wir in Österreich, so wie ich immer gesagt habe, ausreichend strenge Regelungen haben. Unsere Anti-Terrorgesetze reichen aus.

Wir können radikalisierte Jugendliche auch mit strafrechtlichen Mitteln daran hindern, in den Dschihad zu ziehen, bevor sie die Grenze überschreiten. Die Deutschen kön­nen das nicht, sie werden in diesem Punkt aber nachziehen und sich unserer Rechts­lage annähern. Ja, wir haben ausreichende strafrechtliche Regelungen. Wir werden den Verhetzungstatbestand noch etwas nachschärfen, aber die Regelungen an sich rei­chen aus.

Aber das ist nicht genug. Das ist völlig klar. Wir alle waren uns darüber einig, dass wir diesem für uns alle wirklich erstaunlichen neuen Phänomen natürlich mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen auf allen Ebenen begegnen müssen, natürlich auch unter Be­rücksichtigung der Erkenntnis, dass gerade junge Menschen, die nichts zu verlieren haben, die auch sozial nichts zu verlieren haben, besonders anfällig für solche Radika­lisierungen durch Verführer sind, die ihnen irgendwelche irrwitzigen Ideen einimpfen. Da muss man auf allen Ebenen ansetzen. Man muss alles tun, um dem wirklich entge­genzuwirken – nicht nur legistisch, sondern auch präventiv.

Es ist so, wie ich gesagt habe: Dort, wo es wirklich um Personen geht, die Menschen radikalisieren und in einen irrwitzigen Krieg schicken und sie so weit bringen, vielleicht auch die jugendliche Neigung zur Schwarz-Weiß-Malerei bewusst ausnützen, um sie für ihre Zwecke zu missbrauchen, dort ist völlig klar: Wer in Österreich Hass und Ge-


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