Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 241

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wäre. Nachdem das nicht sichergestellt ist, ist in unseren Augen die Ausführung schlecht, aber der Beweggrund ist, wie gesagt, nachvollziehbar, unterstützenswert und hat als Be­weggrund auch unsere Unterstützung.

Zweiter Punkt, ebenfalls im Innenausschuss thematisiert: die Einführung einer extra Ver­waltungsstrafe, obwohl sowohl das gültige Passgesetz als auch das Fremdenpolizeige­setz bereits Verwaltungsstrafen für rechtswidrige Ein- und Ausreise beziehungsweise für ein fehlendes Reisedokument festlegen. Auch in diesem Fall ist die juristische Aus­führung nicht gut und wird Probleme verursachen.

Dritter Punkt: die Regierungsvorlage zum Staatsbürgerschaftsgesetz. Man kann eine Doppelstaatsbürgerschaft in solchen Fällen aberkennen. Das ist mit einfachem Be­schluss im Nationalrat möglich. Nur, wenn man sich einbildet, dass man ausgerechnet Menschen, die zum Morden und Ermordet-Werden in einen blutigen Krieg ziehen wol­len, durch die Androhung der Aberkennung der Doppelstaatsbürgerschaft davon abhal­ten wird können, ist man leider sehr naiv unterwegs. Das wird so nicht funktionieren. (Zwischenruf des Abg. Amon.)

Damit kommen Sie offensichtlich Ihrem Strafbedürfnis nach, aber das als Präventions­maßnahme anzukündigen oder als Präventionsmaßnahme gar ernst zu nehmen, das wird nicht funktionieren.

Umso wichtiger ist eine echte Präventionspolitik. Und da möchte ich ausdrücklich lo­bend erwähnen, dass die Hotline beziehungsweise eine Beratungsstelle, die inzwi­schen daraus geworden ist, inzwischen etabliert wurde – nach monatelangen Ankündi­gungen. Ich habe das hier an dieser Stelle bereits begrüßt und habe gesagt, dass wir auch konkrete Vorschläge dazu vorgelegt haben.

Das ist ein erster wichtiger Schritt. Wir werden uns in den nächsten Monaten gemein­sam anschauen, ob diese Beratungsstelle als Anlaufstelle für Angehörige, Eltern von gefährdeten Jugendlichen, von potenziell radikalisierten Jugendlichen auch funktio­niert. Das müssen wir uns gemeinsam anschauen, damit das keine Alibimaßnahme wird. Aber es sind selbstverständlich auch weitere Maßnahmen notwendig, und da komme ich noch einmal auf die Integrationspolitik zurück, denn wenn sich junge Men­schen inkludiert fühlen, wenn sie das Gefühl haben, dass sie hierher gehören, dass sie Teil dieser Gesellschaft sind, mit allen Pflichten und allen Rechten, dann haben Ra­dikalisierer so gut wie keine Chancen, diese Jugendlichen auf ihre Seite zu ziehen, sie für ihren grausamen und grausigen Krieg zu mobilisieren. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Deshalb noch einmal der Appell an die Bundesregierung: Nehmen Sie Präventionsar­beit ernst, denn nur so können wir dem Terrorismus und der Rekrutierung für den Ter­ror in Österreich den Boden gemeinsam entziehen. – Danke schön. (Beifall bei den Grü­nen.)

21.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminis­ter Dr. Brandstetter. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


21.37.34

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr verehrte Frau Präsiden­tin! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen heute in Vertretung von Frau Innenminis­terin Mag. Johanna Mikl-Leitner ganz kurz einiges zu diesen gesetzlichen Maßnahmen, die wir als Bundesregierung vorschlagen, sagen.

Was das Terror-Symbole-Gesetz betrifft, ist klar: Es sollen auch Symbole und ver­gleichbare Darstellungen der Terrorgruppe IS in Österreich verboten werden.

Sie alle wissen, dass mit der Novelle zum Grenzkontrollgesetz den Grenzkontrollorga­nen auch eine Ermächtigung zur Überprüfung eingeräumt werden soll, ob die Zustim-


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