Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 240

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Es ist so – da bin ich schon bei Ihnen, Herr Kollege Pilz –, dass es auch in Österreich junge Menschen gibt, die diesbezüglich anfällig sind. Aber mit einer klaren gesetzlichen Haltung auch gegenüber diesen Menschen, jenen, die  (Zwischenruf des Abg. Räd­ler.) – Wir können auch ein Zwiegespräch führen, wenn Sie wollen. – Also: Eine klare gesetzliche Regelung zur Hintanhaltung der Propaganda des IS-Terrors ist aus meiner Sicht auch wichtig.

Der zweite Punkt, was diese Grenzkontrollen betrifft – auch das möchte ich ganz offen ansprechen –, ist: Ich glaube, dass wir auch junge Menschen in Österreich damit schüt­zen. Wir sehen ja auch die Berichte, die aus Syrien kommen, wo junge Menschen aus Österreich, vor allem Frauen, die dieser Verblendung gefolgt sind, leben, dass diese Menschen wieder zurück wollen, aber nicht zurück können. Wenn wir mit einem ge­setzlichen Beschluss verhindern können, dass die Menschen überhaupt dorthin gehen können, dann ist das aus meiner Sicht auch für sie ein Schutz.

Es kann natürlich auch sein, dass man über Bratislava oder über die Türkei oder wie auch immer nach Syrien reist, aber wir als österreichisches Parlament und die österrei­chische Bundesregierung im Speziellen sollten dafür sorgen, dass gesetzlich klarge­macht wird, dass Minderjährige ohne Zustimmung der Eltern nicht in dieses Kriegsge­biet reisen können.

Insofern halte ich diese beiden heutigen Gesetzesnovellen für wichtig, und die Sozial­demokratische Partei wird natürlich zustimmen.

Ich würde mir auch erwarten, dass die NEOS ihre Haltung ein bisschen überdenken und sich einen Stoß geben und doch auch im Sinne jener jungen Menschen, die viel­leicht anfällig sind, dieser Gesetzesnovelle zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.31


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Ko­run. Ich erteile es ihr.

 


21.31.53

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Zuschauer vor den Bildschirmen! Zum Grenzkontrollgesetz, das ja ein Teil der Regierungsvorlagen ist, die wir heute behandeln und über die wir abstimmen werden: Der Beweggrund der Bun­desregierung, junge Menschen daran zu hindern, in einen blutigen Krieg zu ziehen, Menschen zu ermorden und womöglich selbst auch ermordet zu werden, ist sehr, sehr nachvollziehbar. Diesen Beweggrund unterstützen wir auch und finden ihn auch wichtig und richtig, weil wir alle der Meinung sind, denke ich, dass die Teilnahme von Minder­jährigen an Kampfhandlungen, an Kriegen, an Gräueltaten das Kindeswohl verletzt, Men­schenrechte selbstverständlich auch verletzt, weil andere Menschen in Mitleidenschaft gezogen werden. Das können wir nicht wollen, dass Minderjährige, junge Menschen in den Krieg ziehen. Da stimmt die Richtung.

Die Ausformulierung der Regierungsvorlage allerdings ist leider stümperhaft und schlam­pig. Wir haben es im Innenausschuss auch besprochen. An einer Stelle ist explizit vom „Grenzübertritt“ die Rede, an anderer Stelle wieder nur von der „Ausreise“. Grenzüber­tritt ist bekanntlich nicht nur eine Ausreise, sondern auch eine Einreise in das Bun­desgebiet, und da sehen wir Probleme vorprogrammiert. Es ist alles andere als auszu­schließen, dass es skurrile Fälle geben wird, in denen Jugendliche an der Grenze stehen, einreisen wollen und dann gefragt werden: Haben dir deine Eltern überhaupt erlaubt, nach Österreich einzureisen?

Das ist also nicht klargestellt. In der Regierungsvorlage ist das nicht bis ins letzte Detail geregelt, wie das jedoch beim Eingriff in dieses Recht, in die Reisefreiheit notwendig


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