Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 245

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ne des Kampfes gegen den Terrorismus und einer glasklaren Regelung gegen Terro­rismus in Österreich umgesetzt, werte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Das hätte ich mir auch von der Innenministerin erwartet, dass sie das im Vorfeld bezie­hungsweise in der Vorbereitung des Innenausschusses entsprechend vorbereitet und auch zur Kenntnis nimmt.

Das ist der eine Teil. Ich kann gleich beruhigen, wir werden – auch wenn es nur ein zö­gerlicher Schritt ist – diesem Symbole-Gesetz zustimmen, da wir natürlich auch die Gefahr der Symbolik und ihrer Verwendung kennen. Wie gesagt, wir stellen uns unter einer klaren Regelung ein weitergehendes Totalverbot dieser Terrororganisationen in Österreich vor. – So viel zum ersten Teil.

Zum Zweiten, zum Grenzkontrollgesetz und zum Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und deren Reform: Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich mit den vorliegenden Regelungen detaillierter auseinandergesetzt haben, werden Sie doch selber zur Kennt­nis nehmen und auch unterschreiben müssen, dass dieser Entwurf, dass diese Re­gierungsvorlage, dass also dieses Bundesgesetz nicht umsetzbar ist.

Stellen Sie sich vor, auf dem Flughafen sind die bemühten Sicherheitsexekutivbeamten unterwegs – und dort kommt ein junger Österreicher daher, der auf dem Weg in den Türkei-Urlaub ist. Würde man diesem jungen Menschen, der sich seinen Sommerur­laub redlich verdient hat, vielleicht nach einem langen Prüfungsmarathon in der Schule, verbieten, in der Türkei Urlaub zu machen?! Wie soll man schon beim Abflug in Ös­terreich nachweisen, dass dieser junge Mann dann eigentlich die türkische Grenze überschreiten und weiter in diese von Terrorismus geplagte Region will, um dem IS sozusagen unter die Arme zu greifen und dort auch Mord und Totschlag zu verbreiten? Wie soll denn das kontrolliert werden?! – Das ist die erste Frage.

Zweite Frage – wenn man tatsächlich meint, es gäbe eine Handhabe auf einem öster­reichischen Flughafen, das in den Griff zu bekommen –: Wer hindert denn einen jun­gen Österreicher daran, über die Grenze, etwa nach Bratislava, zu fahren und von dort wegzufliegen? – Da ist uns doch jegliche Handhabe entzogen.

Zum Dritten, geschätzte Damen und Herren: Meinen Sie nicht auch, dass es damit ei­nen wirklich unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheiten unserer österreichischen Ju­gend gibt? Ist die österreichische Jugend wirklich pauschal dem Verdacht durch den österreichischen Gesetzgeber auszuliefern, dass diese halt den Terrorismus unterstüt­zen?

Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich diese Regierungsvorlage im Hinblick auf Grenzkontrollen anschaut und dann auch noch weiß, dass diese Bestätigung, die einem Beamten vorzulegen ist, jederzeit, wie auch in der Schule, gefälscht werden kann, dann noch dazu von der Regierung das Faktum außer Acht gelassen wurde, dass es ja zwei Erziehungsberechtigte geben kann, aber nur eine Unterschrift gefor­dert ist, somit der andere Elternteil vielleicht gar nichts davon wissen kann und eine Zustimmung auch gar nie geben würde, dass der Jugendliche eine Ausreise plant, so wäre das schon auch noch zu bedenken.

All das sind Punkte, die in dieser Regierungsvorlage nicht beachtet beziehungsweise bewusst umschifft wurden, um hier einfach – dieser Ausdruck ist heute schon einmal gefallen – ein Alibigesetz vorzulegen, das es nicht verdient, die Mehrheit des National­rates zu bekommen; jedenfalls nicht die Mehrheit eines verantwortungsbewussten Na­tionalrates. (Abg. Darabos: Was wäre da Ihr Vorschlag?)

Geschätzte Damen und Herren, gleich zu einem weiteren Kritikpunkt zu Tagesordnungs­punkt 29, denn bei dieser Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes ist es nicht schlüs-


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