Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 43

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Vermögensteuern, auch Erbschaftssteuern zahlen. Wenn man den Willen der Stiftung, den Sinn der Stiftung – Vermögenserhaltung – in den Vordergrund stellt, den Grund dafür, dass es eine Stiftung überhaupt gibt, dann muss man sagen: Okay, das muss auch verdient werden. Kolleginnen und Kollegen! Was glauben Sie, was so eine Stif­tung verdienen muss, damit diese Vermögensteuer, die Kapitalertragsteuer und auch die Erbschaftssteuer alle 30 Jahre bezahlt werden können? Das sind ungefähr 9 Pro­zent. (Abg. Rossmann: Ich bekomme Mitleid!) – Ja, Sie kriegen Mitleid.

Die Stiftung bildet die Eigentümerstruktur für viele Unternehmen. Diese beschäftigen in Summe rund 400 000 Mitarbeiter. Welche Stiftung kann 9 Prozent durchschnittlich er­wirtschaften, wenn sehr konservativ veranlagt werden muss? Das heißt im Prinzip, man muss Staatsanleihen zeichnen. Unsere Staatsanleihen sind, wie wir wissen, der­zeit mit 0,5 bis maximal 1 Prozent verzinst. Das heißt, das wird sich nicht ausgehen.

Die Folge davon: Jeder Stiftungsvorstand, der sieht, er kann den Stiftungszweck nicht mehr erfüllen, ist gezwungen, die Stiftung aufzulösen. Das heißt, es ist keine Rege­lung, sondern es ist eine Abschaffung dieser Struktur, dieser Vermögensform, dieser Gestaltungsform, in deren Rahmen laufend viele Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden.

Was bedeuten diese 9 Prozent? Warum müssen es 9 Prozent sein? – Weil mit den Steuern, die hier im Raum stehen, 67 Prozent des Ertrags der Staat kassiert.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, das Wirkungsziel von mehr Wettbewerbsfähig­keit sowie einer einfacheren, schlankeren und leistungsgerechteren Gestaltung des Steuersystems würde hier bei Weitem nicht eingehalten werden, sondern es würde einfach eine Vernichtung von 400 000 Arbeitsplätzen erfolgen. Daher würde ich bitten, die Steuerreform unter diesem Gesichtspunkt zu diskutieren.

Noch ein paar Worte zu jenem Teil, der das Tabakgesetz betrifft.

Die Abgeordneten Zakostelsky, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen stellen hier zum 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 in der Fassung des Ausschussberichts folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Artikel 16 (Änderung des Tabakmonopolgesetzes1996) wird wie folgt geändert:

In der Z 2 (§ 1 Abs. 2a bis 2c) lautet Abs. 2a Z 1:

„1. Elektronische Zigaretten, einschließlich E-Shishas und vergleichbare Erzeugnisse mit derselben Funktions- und Wirkungsweise, sofern es sich um Einwegprodukte han­delt.“

*****

Damit soll dem Handel die Möglichkeit erhalten werden, Teile der Produkte weiter zu vertreiben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

10.22


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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