Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 44

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage (360 d.B.) eines Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäi­schen Union (EU-FinStrZG) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührenge-
setz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versicherungs-steuergesetz 1953, das Kraft­fahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungs­organisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert wer­den (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 - 2. AbgÄG 2014), in der Fassung des Aus­schussberichtes (432 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Artikel 16 (Änderung des Tabakmonopolgesetzes 1996) wird wie folgt geändert:

„In der Z 2 (§ 1 Abs. 2a bis 2c) lautet Abs. 2a Z 1:

„1. Elektronische Zigaretten, einschließlich E-Shishas und vergleichbare Erzeugnisse mit derselben Funktions- und Wirkungsweise, sofern es sich um Einwegprodukte han­delt,“

Begründung

Zu § 1 Abs. 2a Z 1 Tabakmonopolgesetz 1996:

Der Vertrieb von elektronischen Zigaretten, E-Shishas und diesen vergleichbaren Er­zeugnissen als Monopolgegenstand soll nur dann Tabaktrafikanten vorbehalten sein, wenn es sich bei diesen Erzeugnissen um Einwegprodukte handelt, da bei diesen die zu verdampfende Flüssigkeiten (Liquids) bereits im Lieferumfang enthalten sind. Sind elektronische Zigaretten oder vergleichbare Erzeugnisse nachfüllbar oder können sie mit Einwegkartuschen nachgeladen werden, unterliegen sie nicht dem Monopol, jedoch dürfen die zugehörigen Liquids ausschließlich von Tabaktrafikanten verkauft werden (§ 5 Abs. 2)

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 4 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


10.22.27

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Herr Kollege Groiß, mein Mitleid mit den Privatstiftern hält sich in Grenzen. Der Valluga-Report hat in diesem Jahr für Österreich konstatiert, dass es 83 000 Millio­näre gibt, und das Vermögen dieser 83 000 Millionäre ist im vergangenen Jahr um 10 Prozent gestiegen, während die Nettorealeinkommen der Lohnabhängigen fünf Jah­re in Folge pro Kopf gesunken sind. So schaut es aus! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nun zum Abgabenänderungsgesetz. Es enthält auch einige positive Elemente, darun­ter etwa das EU-Finanzstraf-Zusammenarbeitsgesetz. Da gibt es jetzt einen verstärk-


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