Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage (360 d.B.) eines Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen und
das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
Umgründungssteuergesetz, das Gebührenge-
setz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versicherungs-steuergesetz 1953, das
Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das
Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz
1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz
geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 -
2. AbgÄG 2014), in der Fassung des Ausschussberichtes (432 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
Artikel 16 (Änderung des Tabakmonopolgesetzes 1996) wird wie folgt geändert:
„In der Z 2 (§ 1 Abs. 2a bis 2c) lautet Abs. 2a Z 1:
„1. Elektronische Zigaretten, einschließlich E-Shishas und vergleichbare Erzeugnisse mit derselben Funktions- und Wirkungsweise, sofern es sich um Einwegprodukte handelt,“
Begründung
Zu § 1 Abs. 2a Z 1 Tabakmonopolgesetz 1996:
Der Vertrieb von elektronischen Zigaretten, E-Shishas und diesen vergleichbaren Erzeugnissen als Monopolgegenstand soll nur dann Tabaktrafikanten vorbehalten sein, wenn es sich bei diesen Erzeugnissen um Einwegprodukte handelt, da bei diesen die zu verdampfende Flüssigkeiten (Liquids) bereits im Lieferumfang enthalten sind. Sind elektronische Zigaretten oder vergleichbare Erzeugnisse nachfüllbar oder können sie mit Einwegkartuschen nachgeladen werden, unterliegen sie nicht dem Monopol, jedoch dürfen die zugehörigen Liquids ausschließlich von Tabaktrafikanten verkauft werden (§ 5 Abs. 2)
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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
10.22
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Kollege Groiß, mein Mitleid mit den Privatstiftern hält sich in Grenzen. Der Valluga-Report hat in diesem Jahr für Österreich konstatiert, dass es 83 000 Millionäre gibt, und das Vermögen dieser 83 000 Millionäre ist im vergangenen Jahr um 10 Prozent gestiegen, während die Nettorealeinkommen der Lohnabhängigen fünf Jahre in Folge pro Kopf gesunken sind. So schaut es aus! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Nun zum Abgabenänderungsgesetz. Es enthält auch einige positive Elemente, darunter etwa das EU-Finanzstraf-Zusammenarbeitsgesetz. Da gibt es jetzt einen verstärk-
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