Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 45

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ten Informationsaustausch zur grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung. Das ist mit Sicherheit positiv, es hätte aber auch mehr sein können.

Ein anderes, das ich ausdrücklich schon im Zusammenhang mit dem 1. Abgabenände­rungsgesetz 2014 begrüßt habe, ist, dass Österreich erstmals Maßnahmen gegen die Gewinnverschiebung vorgenommen hat, nämlich gegen die Gewinnverschiebung von Großkonzernen in Niedrigsteuerländer – also für Amazon, Google, Starbucks und alle diese Konzerne, die davon Gebrauch machen. Das heißt, es gab ein Abzugsverbot für Zinsen und Gebühren in beschränkter Größenordnung bei der empfangenden Gesell­schaft, aber immerhin. Diese Regelung wird nun auch auf Rückerstattungsmodelle aus­geweitet. Ich begrüße das auch in diesem Zusammenhang nachdrücklich.

Aber: Gestern oder vorgestern hat es wieder eine zweite Welle von Luxemburg Leaks gegeben, und es kann doch nicht sein, dass da immer mehr Unternehmen, auch öster­reichische Unternehmen geoutet werden, die von diesen Gewinnverschiebungsmodel­len Gebrauch machen. Ein österreichisches Unternehmen, das da geoutet wurde, war in jüngster Zeit im Zusammenhang mit Luxemburg Leaks II die BAWAG. Ja, die BAWAG! Aber es gibt auch andere österreichische Unternehmen, XXXLutz zum Beispiel oder die Firma Signa, und auf die anderen werden wir schön schrittweise noch draufkom­men, Herr Finanzminister. Da werden wir schon noch schauen, wie viel an Steuern da durch solche Steuersparmodelle dem österreichischen Staat verloren geht. Da müssen Sie aber gehörig Dampf machen, wenn das, was Sie gestern in Ihr Steuerreformkon­zept hineingeschrieben haben, auch halten soll, nämlich 1 Milliarde Plus durch Steu­erbekämpfungsmaßnahmen.

Im Übrigen ist es, wenn beispielsweise Unternehmen wie Starbucks Kaffeehäuser in Österreich betreiben und ihre Steuern durch solche Steuersparmodelle de facto auf null minimieren und wir auf der anderen Seite gleichzeitig traditionelle Kaffeehäuser um die Ecke haben, die ganz normal ihre Körperschaftsteuer beziehungsweise Einkom­mensteuer zahlen, eigentlich völlig ungerecht. Das ist unlauterer Wettbewerb! Das kann doch nicht zum Normalzustand dieser Republik werden, dass es sich die Großen richten und die Kleinen nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Was mir im Übrigen im Zusammenhang mit diesem Abgabenänderungsgesetz über­haupt fehlt und was auch mit der Steuerreform nicht zu erwarten ist – ich habe es früher schon angedeutet –, ist eine Steuerstrukturreform. Österreich ist ein Hochsteu­erland für Arbeit und ein Niedrigststeuerland für Vermögen. Wer Leistungsgerechtigkeit in diesem Lande will, wird nicht darum herumkommen, in Österreich etwa eine Erb­schafts- und Schenkungssteuer und eine Besteuerung der Stiftungsmilliardäre einzu­führen, um zu einem leistungsgerechten, fairen Steuersystem zu kommen.

Es kann doch nicht sein, dass im Rahmen der Steuerentlastung vermögensbezogene Abgaben nicht einen substanziellen Beitrag zur Entlastung des Faktors Arbeit liefern werden.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Entlastung des Fak­tors Arbeit

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat bis Mitte März 2015 einen Gesetzesvorschlag für eine Reform


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