Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 66

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In der Wirtschaft ist man in Bezug auf die Prüfer-Rotation viel sensibler, ohne dazu ge­setzlich verpflichtet zu sein. Zum Beispiel schreibt der börsennotierte Wienerberger Konzern die Wirtschaftsprüfung alle drei bis vier Jahre aus.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage 350 der Beilagen:

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

„Der im Titel genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 Ziffer 2 wird in § 37 Abs. 1 erster und zweiter Satz jeweils das Wort ‚fünf‘ durch das Wort ‚drei‘ ersetzt.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

11.22


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Fuchs eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (350 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewich­teten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) erlassen und das National­bankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010 und das Devisengesetz 2004 geändert werden (435 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der im Titel genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 Ziffer 2 wird in § 37 Abs. 1 erster und zweiter Satz jeweils das Wort „fünf“ durch das Wort „drei“ ersetzt.

Begründung

Zu Artikel 2 (Änderung des Nationalbankgesetzes 1984) – Zu § 37 Abs. 1:

Die Dauer des Mandats des externen Rechnungsprüfers des Jahresabschlusses der Oesterreichischen Nationalbank war bisher auf 1 Jahr befristet.

Durch die Novellierung des § 37 Abs 1 Nationalbankgesetz soll die Mandatslänge – entgegen der Regierungsvorlage, welche eine Verlängerung auf bis zu 5 Jahre vor­sah – auf lediglich bis zu 3 Jahre verlängert werden.

Begründet wurde die Verlängerung in der Regierungsvorlage ua damit, dass die Rech­nungsprüfer dadurch die Möglichkeit haben, sich länger einem Prüfungsgegenstand wid­men zu können.

 


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