Eine Verlängerung auf 5 Jahre ist aus folgenden Gründen abzulehnen:
Wenn der Jahresabschluss der Oesterreichischen Nationalbank über einen Zeitraum von 5 Jahren durch denselben Rechnungsprüfer bzw dieselbe Prüfungsgesellschaft geprüft werden, stellt sich beim Prüfer leicht Betriebsblindheit ein.
Darüber hinaus kann sich durch eine zu lange Mandatsdauer zwischen dem Rechnungsprüfer und der Geschäftsleitung der Oesterreichischen Nationalbank ein besonderes Vertrauen aufbauen, das der kritischen Distanz und Objektivität des Rechnungsprüfers abträglich ist.
Zugeständnisse des Rechnungsprüfers an die Oesterreichischen Nationalbank im Hinblick auf das Prüfungsurteil sind bei einer kürzeren Mandatsdauer weniger wahrscheinlich, da der Rechnungsprüfer ohnehin ersetzt wird. Die Qualität der Abschlussprüfung würde sich dadurch verbessern.
In der Wirtschaft ist man in Bezug auf die Prüfer-Rotation viel sensibler, ohne dazu verpflichtet zu sein. Beispielsweise schreibt die börsenotierte Wienerberger AG die Wirtschaftsprüfung alle drei bis vier Jahre aus.
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Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren, wir haben nur noch zwei Redner zu diesem Tagesordnungspunkt.
Da aber von den Regierungsparteien ein Abänderungsantrag angekündigt ist, den der letzte Redner einbringen wird, verlege ich die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Diese wird nach der Debatte der beiden nächsten Tagesordnungspunkte erfolgen. Deswegen habe ich auch das Abstimmungseinläuten jetzt wieder gestoppt.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.
11.22
Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine verehrten Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind gekennzeichnet von einem sehr starken parlamentarischen Prozess, etwas, was wir uns hier im Hohes Haus immer wünschen, der am vergangenen Donnerstag in einem sehr konstruktiven Finanzausschuss gipfelte. Ich bedanke mich an dieser Stelle für die tatsächlich gute Zusammenarbeit sowohl mit dem Regierungspartner als auch mit allen anderen Fraktionen des Hohes Hauses.
Auf Basis der Regierungsvorlagen haben wir es, glaube ich, in guter Zusammenarbeit geschafft, auch mit den externen Experten, wie der Nationalbank und den Interessenvertretungen, praxisbezogene Maßnahmen zu erarbeiten, die in Summe damit ein gutes Gesamtgesetzespaket entworfen haben, nämlich sowohl im Sinne der Konsumenten als auch im Sinne der Finanzmarktakteure.
Im Besonderen möchte ich hier auf zwei wesentliche Punkte eingehen, zum Ersten auf die Neugestaltung der Sekundärmarktrendite, zum Zweiten auf das Versicherungsaufsichtsgesetz – beide durchaus sperrige Themen, nicht die klassischen Themen, die man landläufig behandelt, aber durchaus Themen, die gerade für unsere Österreicherinnen und Österreicher in der praktischen Anwendung sehr wichtig sind.
Ich möchte daher beim ersten Punkt, bei der Sekundärmarktrendite, ein wenig ausholen. Es geht hier um das Gesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen. Hier ist festzustellen, dass die Sekundärmarktrendite oder – in Wahrheit gibt es mehrere – die Sekundärmarktrenditen ganz, ganz wesentliche Indikatoren für die Berechnung von Zinssätzen sind, die de facto jede
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