Österreicherin und jeder Österreicher in ihren Kreditverträgen vorfinden, aber die genauso auch ein wichtiger Punkt sind, um die Prämien beispielsweise für das Bauspargeschäft, also die Bausparprämie, zu berechnen.
All diese Indikatoren wurden bisher von der OeKB berechnet. Aufgrund einer Änderung des regulatorischen Umfeldes kann die OeKB, die Oesterreichische Kontrollbank, dies allerdings mit 1. April 2015 das letzte Mal tun. Daher ging es darum, hier Umrechnungsfaktoren festzustellen und festzulegen. Dies wird im gegenständlichen Gesetz getan, und es ist uns im parlamentarischen Prozess, den ich vorhin angesprochen habe, gelungen, jetzt nicht nur einen, sondern vier verschiedene Umrechnungsfaktoren festzulegen. Warum vier? – Weil es in den Kreditverträgen von uns allen tatsächlich auch unterschiedliche SMR, also Sekundärmarktrenditen, die ich vorhin erwähnt habe, gab, daher vier Umrechnungsfaktoren. Damit kommt es zu einem Höchstmaß an Rechtssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger und zu einer Klarheit für alle Österreicherinnen und Österreicher.
Das zweite Thema ist das Versicherungsaufsichtsgesetz. Im Einklang mit der Richtlinie der EU von 2009, der sogenannten Solvency II, also Solvabilitätsrichtlinie II, erfolgt die Umsetzung eines neuen Aufsichtssystems für die heimischen Versicherungen – auch ein internationaler Prozess, aber hier eben für die heimischen Versicherungen. Hier ist eine grundlegende Neuausrichtung der Eigenmittelerfordernisse ebenso vorgesehen wie weitergehende Maßnahmen im aufsichtsrechtlichen Bereich der FMA.
Im Detail vielleicht vier Punkte, damit man sich ein bisschen etwas vorstellen kann: Es geht hier um die risikooptimierte Eigenmittelausstattung, damit also die Sicherheit des Unternehmens, was für den Konsumenten sehr wichtig ist, weiters um die Einrichtung eines Governance-Systems, also eines internen Beaufsichtigungssystems, das den internationalen Entwicklungen entspricht. Zum Dritten erfolgt die Anpassung der Aufsichtsinstrumente der Finanzmarktaufsicht und auch ein transparenter Bericht über die Solvenz, also die Zahlungsfähigkeit, in Richtung Öffentlichkeit, und vieles mehr.
Ich möchte an dieser Stelle allerdings auch hinzufügen, dass wir keine überbordende Regulierungswut aufkommen und diese den Versicherungen nicht aufbrummen lassen dürfen, denn letztendlich geht es hier um Aufwand und Kosten. Das heißt, der goldene Mittelweg ist auch da gefragt.
Deswegen erlauben Sie vielleicht einen Satz auch zum nächsten Tagesordnungspunkt, der hier genau dazu passt, zum Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz. Damit setzen wir die zweite Säule der Bankenunion in Österreich um. Sie wissen, auf europäischer Ebene kommt dieser Bankenabwicklungs- und Restrukturierungsfonds. In diesen Fonds haben europaweit in Zukunft alle Banken einzuzahlen, damit der Steuerzahler nicht belastet wird – eine sehr gute Vorgehensweise, sehr wichtig.
Gleichzeitig ist aber festzustellen, dass wir auch in Österreich keine Überregulierung und keine Doppelbesteuerung brauchen. Sie wissen, wir haben ja bereits eine Art Bankenabgabe, die da sinnvollerweise angerechnet werden muss – denn, wie gesagt, wir brauchen keine Überregulierung, keine Doppelbesteuerung, sondern, ganz im Gegenteil, vernünftige gesetzliche Rahmenbedingungen, die die Wettbewerbsfähigkeit auch der heimischen Banken und Versicherungen und damit aber der gesamten österreichischen Wirtschaft stärken. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.28
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Lipitsch zu Wort. – Bitte.
11.28
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte gleich vorweg den bereits angekündigten Antrag einbringen.
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