Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 76

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bisschen vorsichtiger bei derartigen Lobhudeleien zu sein, dann brauchen sie nachher nicht so kritisch zu sein. Das wäre für uns alle positiv: Nicht immer hinaufjubeln und dann darauf herumspringen.

Dass in diesem Zusammenhang in Kärnten riesige Fehler passiert sind ist unbestritten. Dass eine Abwicklung notwendig ist, ist auch unbestritten. Aber alles mit Maß und Ziel. (Beifall bei der ÖVP.  Abg. Podgorschek: Jawohl! Jakob, voll deiner Meinung! Völlig recht!)

11.43


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


11.43.24

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Bundesgesetz zur Abwicklung und Sanierung von Banken, das ist das Thema, zu dem ich mich äu­ßern möchte. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Die Bankenunion ist natürlich ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir haben immer gesagt, dass man in einem gemeinsamen Währungsgebiet, in einem gemeinsa­men Euro- und Wirtschaftsraum auch gemeinsame Regeln braucht, natürlich auch ge­meinsame Regeln für Banken und für die Finanzwirtschaft.

Wir sehen allerdings schon Probleme in der Umsetzung der Richtlinien von der euro­päischen Ebene in nationales Recht. Da fällt auf, dass die Finanzmarktaufsicht jetzt auch Abwicklungsbehörde sein soll. Sie ist natürlich eine Aufsichtsbehörde, hat nun zu­sätzliche Kompetenzen bekommen, die schon eine Art Eingriff in die Geschäftsführung von Banken sind. Und jetzt bekommt sie auch noch die Funktion einer Abwicklungs­behörde, und das alles unter einem Dach. Das erscheint uns doch im Sinne einer Ver­meidung von Interessenkonflikten als merkwürdige, suboptimale Konstruktion, der wir in dieser Form nicht zustimmen können.

Zweitens: Insgesamt möchte ich festhalten, dass wir diese Bankenunion sehr wohl als Schritt in die richtige Richtung sehen, allerdings muss ich auch unsere Sorge zum Aus­druck bringen, dass wir hier in zunehmendem Maße eine Überregulierung feststellen. Wir befürchten, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Ich wage zu be­haupten, dass es mittlerweile keinen einzigen Bankenvorstand oder Aufsichtsrat mehr gibt, der das Bankenaufsichtsrecht tatsächlich noch versteht.

Es ist ein Problem an sich, wenn wir Regeln haben, die in Wirklichkeit die betroffenen Leute nicht mehr verstehen. Das Kreditwesengesetz von 1979 hatte schlanke 90 Sei­ten. Da kann man natürlich sagen, dass sich seither einiges geändert hat. Da sind kla­rerweise ein paar Seiten notwendigerweise dazugekommen, um internationale Ent­wicklungen zu berücksichtigen. Aber dieses Aufblasen von schlanken 90 Seiten auf ein Konvolut, das eigentlich auch die Entscheidungsträger der Banken nicht mehr wirklich durchschauen und verstehen, das halten wir nicht für zielführend.

Das bedeutet natürlich auch eine Gefahr, vor allem für die kleinen Banken, für die Re­gionalbanken, die in Österreich sehr stark verankert und ein Modell sind, um zukünftige Finanzkrisen zu vermeiden. Kleine Regionalbanken, die ihre Kunden kennen und die auch wenn sie in Schieflage geraten  nicht das gesamte Finanz- und Wirtschaftssys­tem mitreißen.

Die Überregulierung, die wir hier zunehmend beobachten, kann man folgendermaßen beschreiben: Für einen Fiat Cinquecento braucht man keinesfalls das Cockpit eines Ferraris. Das ist aber genau das, was gerade gemacht wird, und das erscheint uns als der falsche Weg. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

11.47

 


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