Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 79

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11.53.25

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Bevor wir uns den großen Dingen wie der Hypo zuwenden – ich glaube, dafür haben wir heute Nachmittag noch ausreichend Zeit und dann im Untersuchungsausschuss; ich kann Ihnen versichern, wir Kärntner freuen uns darauf, das aufzuarbeiten und die wahre Geschichte der Hypo an den Tag zu brin­gen (Beifall bei der FPÖ – Abg. Obernosterer: Darauf freue ich mich auch schon!) –, möchte ich mich einem – unter Anführungszeichen – „kleinen“ Thema mit großer Wir­kung zuwenden: der Kriminalisierung der Sparvereine.

Herr Minister, ich kann Ihnen von vielen Menschen, mit denen ich draußen gesprochen habe, ausrichten: Sie haben ein sehr gutes Image, und viele erwarten sich von Ihnen, dass Sie zumindest die Probleme im Finanzbereich dieses Landes angreifen und lö­sen. Aber ich muss Ihnen auch attestieren, dass Sie leider an diesem Image etwas kratzen.

Ich muss Ihnen deshalb hier auch vorhalten, dass Sie unsere Anfrage – das ist gestern schon besprochen worden – nicht wirklich ernst genommen haben. Wir haben im Som­mer dieses Jahres bezüglich der Kriminalisierung von Sparvereinen eine Anfrage an Sie gerichtet und gefragt:

„1. Gibt es objektivierbare Belege dafür, dass Sparvereine in Terrorismusfinanzierung verwickelt waren?

2. Wenn ja, in welchem Zusammenhang“ ?

„3. Werden Mitglieder von Sparvereinen als potentielle Geldwäscher oder Financiers terroristischer Vereinigungen betrachtet?

4. Wenn ja, weshalb werden Sparer unter diesen Pauschalverdacht gestellt?

5. Wenn nein, wie kann dieser  Pauschalverdacht begründet werden?

6. Welche zu nennenden Maßnahmen wird das Bundesministerium setzen, um den Weiterbestand von Sparvereinen unter Aspekten administrativer Bestimmungen zu ge­währleisten?“

Ihre Antwort darauf war leider nicht sehr zufriedenstellend. Sie haben auf die Fragen 1 bis 5 gesagt: Das „gehört nicht zu den vielfältigen Aufgaben des Bundesministeriums für Finanzen. Die vorliegenden Fragen betreffen daher nicht den durch das Bundesmi­nisteriengesetz definierten Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.“

Jetzt sind Sie offensichtlich doch draufgekommen, dass das zu Ihrem Zuständigkeits­bereich gehört, denn zu diesem Bankwesengesetz wollen Sie jetzt einen Abänderungs­antrag beschließen lassen und machen den Versuch, dieses Problem zu lösen.

Auf die Frage 6 haben Sie geantwortet:

„Die gesetzlichen Bestimmungen über die Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geld­wäscherei und Terrorismusfinanzierung, welche die 3. EU Anti-Geldwäscherichtlinie in Österreich umsetzen, stehen mit dem Weiterbestand von Sparvereinen nicht in Wider­spruch.“

Offensichtlich gibt es da auch die Einsicht, dass das doch in Widerspruch steht, denn anders kann ich mir diesen Abänderungsantrag, der von ÖVP und SPÖ unterstützt wird, nicht erklären.

Was soll dieser neue Gesetzentwurf, der wieder vorgibt, dass die FMA eine Verord­nung erlassen muss? In dieser Verordnung wird dann festgelegt, dass ein Sparer maxi­mal 1 500 € sparen darf. Und die FMA muss feststellen, dass Mitglieder von Sparver­einen nicht der Terrorismusfinanzierung und der Geldwäsche bezichtigt werden können.

 


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