Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 78

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Ich bin der Meinung des grünen Finanzsprechers Kogler, auch ich möchte die Fakten und die Chronologie nicht auseinanderreißen, sondern eine volle und umfassende Auf­klärung dieser Geschichte. Es geht da nicht um das Geld einer Bank, sondern um das Steuergeld der Österreicherinnen und Österreicher.

Abschließend noch ein Wort: Aufklärung und nicht Vertuschung ist die Devise. (Ruf bei der FPÖ: Das hättet ihr schon lange machen können!) Diesen Leitsatz, liebe Kollegen von der FPÖ, nehmen Sie sich bitte auch zu Herzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Podgorschek: Ich darf nichts sagen, sonst bekomme ich einen Ord­nungsruf! – Abg. Darmann: Aber über 20 Mal den Untersuchungsausschuss verhin­dern! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

11.50


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Schelling zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


11.50.48

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich begrüße es, dass es trotz der einzelnen Kritikpunkte, die hier vorgebracht wurden, gelungen ist, diese Richtlinie umzusetzen. Ich halte das für einen entscheiden­den Durchbruch zur Vervollständigung der Bankenunion, die wir dringend brauchen, mache gleichzeitig aber auch darauf aufmerksam, dass es mit diesem Gesetz gelingt, ein Gesetz abzuschaffen, nämlich das BIRG. Auch dieses war natürlich belastend, denn auch dort waren schon Abbau- und Sanierungspläne vorgesehen, die einen un­glaublichen Aufwand für die jeweiligen Institute ausgelöst haben.

Ich möchte nur noch ganz kurz darauf eingehen, dass dieses Gesetz einen ganz we­sentlichen Grund hat, nämlich dass wir in einem geordneten Verfahren abwickeln kön­nen. Das ist der entscheidende Ansatzpunkt: dass es mit diesem Gesetz in Zukunft möglich ist, geordnet in ein Verfahren einzutreten, den Schutz der öffentlichen Mittel, der Einlagen sicherzustellen und die negativen Auswirkungen auf die Finanzstabilität hintanzuhalten.

Zu dem vorgebrachten Einwand, dass die FMA auch Abwicklungsbehörde ist – das ha­ben wir im Finanzausschuss schon mehrfach andiskutiert –: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass es eindeutige organisatorische Vorkehrungen gibt, um allfällige Interessen­konflikte auszuschließen.

Wir haben es aber nicht für zweckmäßig gehalten – ich glaube, diesbezüglich gibt es breite Übereinstimmung –, dass eine zusätzliche, eine neue Behörde installiert wird für einen Fall, der noch nicht eingetreten ist, aber auch für den Fall, wo es nur eine kurze Übergangsperiode zwischen den jeweiligen Positionen gibt, denn die Abwicklung muss auf Antrag der FMA erfolgen und die FMA muss zum Schluss die Abwicklung vornehmen.

Mir erscheint es noch wichtig, dass wir im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz das Instrument der Gläubigerbeteiligung geregelt haben und sicherstellen und dass damit auch sichergestellt ist, dass Verbindlichkeiten eines Instituts herabzuschreiben und in Eigenkapital umzuwandeln sind. Ausgenommen von den Anwendungsbereichen sind nur die gesicherten Einlagen.

Ich glaube, das ist ein wesentlicher Schritt, und das ist eine allgemeine Forderung, die im Rahmen der Bankenunion immer wieder an uns herangetragen worden ist. Daher ist die Richtlinie BRRD, die jetzt umgesetzt wird, gut umgesetzt. Mein einziger Wunsch, der dahintersteht, ist: Mögen wir dieses Instrument nie wirklich einsetzen müssen! (Bei­fall bei der ÖVP.)

11.53


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter An­gerer. – Bitte.

 


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