Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 201

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Was mir besonders wichtig ist, was schon sehr lange gefordert worden ist und was ich von Beginn meiner Tätigkeit als Kultursprecherin an immer wieder gehört habe, ist, dass eine Novelle des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes notwendig ist.

Deswegen freut es mich, dass es jetzt endlich geklappt hat. Wir haben sehr lange da­rüber gesprochen und verhandelt, aber ich bin stolz auf das, was wir heute hier hof­fentlich beschließen werden.

Was ist neu? – Die Definition des Künstlerbegriffes wird zeitgemäß, sie wird erweitert. Die Künstler haben zukünftig die Wahl, ob nur Einkünfte – das gab es auch bisher – oder auch Einnahmen – das ist neu – zur Erreichung des Anspruches herangezogen werden.

Die Untergrenze ist jetzt leichter zu erreichen. Ich gebe zu, ich hätte die Untergrenze gerne abgeschafft, aber das war so nicht möglich. Die Ausweitung der Obergrenze vom bisher 60-Fachen auf das 65-Fache der ASVG-Bemessungsgrundlage ist neu. Einzurechnen sind jetzt auch die Einnahmen aus selbständigen künstlerischen Neben­tätigkeiten, also Vermittlung und Lehre. Neu ist die Durchrechnungszeit, man hat also länger Zeit.

Ein Punkt, den ich ganz besonders hervorheben möchte, ist der Unterstützungsfonds, der eingerichtet wurde, mit einer Summe von 500 000 €. Es ist leider so, dass es im­mer wieder Künstlerinnen und Künstler gibt, die sich vielleicht die Miete oder den Strom plötzlich nicht mehr leisten können, und dann wird es ein bisschen knapp. Dieser Un­terstützungsfonds soll in diesen Fällen problemlos helfen können, und ich bin froh und stolz darauf, dass er auch noch eingerichtet worden ist. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Schönegger.)

18.43


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl zu Wort. – Bitte.

 


18.43.44

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Mei­ne Damen und Herren! Seit ich im Parlament bin – das sind jetzt ungefähr zehn Jah­re –, habe ich schon viele Novellierungen zum Künstler-Sozialversicherungsfondsge­setz – der Titel allein ist schon ein Wahnsinn – erlebt.

Wir haben den Novellierungen immer zugestimmt. Wir werden auch diesmal zustim­men, weil es langsam sukzessiv Verbesserungen sind, die sich dem nähern, was wir schon vor zehn Jahren gefordert haben. Gut Ding braucht Weile. Ich zähle jetzt nicht auf, was diesmal dazugehört, Kollegin Hakel hat das sehr gut gemacht.

Aber genauso lange weisen wir auch schon darauf hin, dass damit immer ein kleiner Mythos verbunden ist, nämlich der, dass damit eine Verbesserung der sozialen und fi­nanziellen Situation der Kunstschaffenden jetzt verbunden ist. Das ist es nämlich nicht.

Seit dem Jahr 2008, als die Studie zur finanziellen Lage der Kunstschaffenden veröf­fentlicht wurde, wissen wir, dass dazu dringender Handlungsbedarf bestünde. Wir wis­sen, dass ein Drittel der Kunstschaffenden weniger als 700 € im Monat verdient und dass das mittlere Einkommen bei 1 000 € liegt. Das war 2008. Es hat sich seither nichts getan, was die Verbesserungen betrifft. Daher ist nicht zu erwarten, dass sich an der finanziellen Lage der Kunstschaffenden etwas verbessert hat.

Ich glaube, dass der Staat und wir die Aufgabe vorfinden, in diesem Bereich ein absi­cherndes Netz aufzubauen, das auch wirklich hält, und solch ein Netz kann nicht nur mit punktuellen Zuwendungen geknüpft werden.

 


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