Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 229

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Dass Sie jetzt diesbezüglich die Initiative ergriffen haben und das auch bei der Novel­lierung des Strafgesetzbuches andenken, freut mich sehr und ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich einerseits, aber auch im Bereich der sexuellen Integrität. Und das ist ein sehr wichtiger Bestandteil im Straf­recht. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


20.18.07

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei einer der Regierungsvorlagen geht es um die Implementierung von besonderen Tatbeständen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen in unser Strafrecht und Strafprozessrecht im Sinne einer Universalität des Strafrechtes, im Sinne eines Völkerstrafrechtes, auch in Erfüllung internationaler Übereinkommen, des Römischen Statuts. Also höchst wichtige Maßnahmen, darüber scheint auch in diesem Haus Einigkeit zu herrschen, was sehr erfreulich ist. Die einzelnen Tatbestände wurden teilweise schon angesprochen. Ich möchte das aus Zeitgründen nicht alles noch einmal wiedergeben.

Ich möchte aber die Debatte hier zum Anlass nehmen, auch über einen Tatbestand zu sprechen, den meine Kollegin Gisela Wurm auch schon angesprochen hat, der eben nicht nur in kriegerischen Situationen Relevanz hat, nämlich den Tatbestand der Ver­gewaltigung. Hier fällt auf, dass wir nur in 10 Prozent der angezeigten Fälle auch tat­sächlich Verurteilungen feststellen können, wobei überhaupt schätzungsweise nur 10 Pro­zent angezeigt werden. Mangelnde oder zu geringe körperliche Gegenwehr wird sehr oft als Einwilligung interpretiert. Oft wird Gegenwehr aber auch deshalb unterlassen, weil eine pure Angst besteht, noch schwerer verletzt oder gar getötet zu werden. Des­halb sollten wir, und da schließe ich mich meiner Vorrednerin an, in der angekündigten umfassenden Strafrechtsreform eine realitätsnähere Neufassung dieses Vergewaltigungs­paragraphen vornehmen.

Ich bin auch sehr froh darüber, Herr Bundesminister, dass Sie im Ausschuss schon durchblicken haben lassen, dass Sie diesbezüglich sehr aufgeschlossen sind und im Zuge dieser Neufassung des materiellen Strafgesetzes auch Änderungen diesbezüg­lich andenken. Ich denke, das ist auch dringend notwendig. Schließlich und endlich muss ein Nein genügen. Damit würden wir auch der Istanbul-Konvention gerecht wer­den. An dieser Stelle möchte ich auch einen Dank aussprechen an unsere Kollegin Gi­sela Wurm (Beifall und Bravoruf des Abg. Pendl), die sich als Europaratsmitglied für diese Istanbul-Konvention besonders eingesetzt hat.

Vielen herzlichen Dank auch für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.20

20.20.49

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen beziehungsweise der Berichterstatter das Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Entwurf betref­fend Strafvollzugsreorganisationsgesetz 2014 samt Titel und Eingang in 347 der Bei­lagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite