len Strafgerichtshof zu gründen. Diese Einrichtungen sind aktuell wichtiger denn je: Der Kampf der Dschihadisten, unglaubliches Leid, Flüchtlingsströme und viele, viele Menschen, die um ihr nacktes Leben kämpfen, sind ein Beleg dafür, dass Kriegsverbrechen geahndet werden müssen. Daher ist es gut, dass wir hier die im internationalen Kontext bestehende Gesetzeslücke schließen und dass derartige Verbrechen entsprechend geahndet werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
20.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
20.13
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Minister hat schon darauf hingewiesen: Bei diesem Tagesordnungspunkt diskutieren wir über drei Regierungsvorlagen. Ich werde mich auf die Europäische Schutzanordnung konzentrieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung in österreichisches Recht setzen wir einen weiteren Schritt zur Verbesserung des Opferschutzes. In Zukunft werden Personen, die von Gewalt betroffen sind – und das sind vor allen Dingen Frauen, also Bürgerinnen –, auch im Ausland besser geschützt. Die Umsetzung der Schutzanordnung haben wir hier schon massiv diskutiert, und zwar im Rahmen des Nationalen Aktionsplans, den wir hier während der letzten Plenarsitzung diskutiert haben.
Maßnahmen zum Schutz von Opfern von strafbaren Handlungen, die gegen sie gerichtet sind, wie zum Beispiel Betretungs-, Kontakt- und Näherungsverbote, haben wir in den österreichischen Gewaltschutzgesetzen schon seit mehr als zehn Jahren. Diese haben in Zukunft auch in anderen Mitgliedstaaten der EU Wirkung als in jenen, in denen sie zunächst erlassen wurden. Und das bedeutet konkret für die Opfer: Eine in Österreich angeordnete Maßnahme zum Schutz einer Person vor Gewalt kann im Hoheitsgebiet eines anderen EU-Staats fortgeführt werden, und zwar durch eine nach dessen eigenem nationalen Recht geeignete Maßnahme. Für die betroffene Person entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Verfahrens. Stattdessen wird der österreichische Beschluss der zuständigen Behörde mitgeteilt und umgesetzt. Schutzmaßnahmen, die in einem Strafverfahren angeordnet wurden, sind somit durch den Wohnsitz- und Aufenthaltsstaat der geschützten Person anzuerkennen.
Der Schutz begleitet somit das potenzielle Opfer, das seinen Wohnsitz oder Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat verlegt. Diese Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit ist durchwegs positiv, denn zum einen wird der Gewaltschutz europäisiert, zum anderen gehen wir auf die wachsende Mobilität der Menschen ein. Auf diese Weise erhöhen wir die Sicherheit von Frauen über Grenzen hinweg. Der Rechtsschutz des Opfers bei familiärer Gewalt wird somit internationaler, das ist richtig und gut so.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch eines
hinzufügen. Es wurden gerade vor Kurzem
auch weltweit diesbezüglich Maßnahmen gesetzt. Zum Beispiel leg-
te Chinas Führung ein Gesetz zu
häuslicher Gewalt vor. Ich sage das jetzt auch im Hinblick auf den
20. Jahrestag der UN-Konferenz über Frauenrechte in Peking 1995. Es
ist wichtig, dass weltweit
häusliche Gewalt nicht mehr als Kavaliersdelikt gesehen wird, sondern
als strafrechtlicher Tatbestand. Das ist wichtig.
Und es freut mich, Herr Minister, es freut mich wirklich, dass Sie die Initiative gesetzt haben, auch der Petition Rechnung getragen haben, aber nicht nur der Petition, sondern der allgemeinen Ansicht, dass der Straftatbestand der Vergewaltigung nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist. Wenn so und so viele Anzeigen erfolgen und dann keine entsprechenden Verurteilungen ausgesprochen werden können, wenn die Rechtsprechung so „funktioniert“, dann besteht hier wirklich Handlungsbedarf. (Beifall bei der SPÖ.)
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