Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 235

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von zu überzeugen, dass man diesen Einnahmenausfall einfach wirklich in Kauf neh­men muss. Da muss man Prioritäten setzen, und ich bin wirklich froh darüber, dass das gelungen ist.

Warum? – Eigentlich ist es doch sehr wichtig, sich leiten zu lassen von einem bekann­ten Grundsatz, der da lautet: Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht. – So ist das! Das Recht ist vor allem für den Schwachen da, und die Schwächsten, das sind die Kinder, die Minderjährigen. Daher habe ich so große Freude, dass es gelingt, jetzt wenigstens in diesem Bereich die Gebühren entsprechend zu reduzieren. Das ist et­was, das mir sehr wichtig ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich nur kurz darauf eingehen, was Kollege Stein­hauser gesagt hat. Ja, ich weiß, unsere Gebühren liegen an einer Obergrenze. Das ist mir bewusst. (Ruf: Über der Obergrenze!) – Na ja, das hängt davon ab, wie man es be­rechnet. Grundsätzlich hat der Herr Justizsprecher Steinhauser schon recht, wenn er sagt, eigentlich sollten Gebühren ja mehr oder weniger nach dem Kostendeckungs­prinzip aufgebaut sein. Das stimmt schon, da stehe ich auch voll dazu. Aber diese Be­rechnungen mit dem Kostendeckungsgrad und die internationalen Vergleiche hinken na­türlich immer ein bisschen.

Jetzt gestehe ich Ihnen schon zu, Herr Kollege Steinhauser: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!, aber Ihre Vergleiche mit anderen Ländern, die ganz anders strukturiert sind, was die Finanzierung des Justizsystems betrifft, sind natürlich nicht unbedingt so aussagekräftig für Österreich. (Abg. Steinhauser:  Studien der Europäischen Uni­on!) – Ja, ja.

Sie beziehen sich immer auf Einnahmen und Ausgaben der Gerichte, aber Sie dürfen eines nicht vergessen – und das ist jetzt auch die Brücke zum Familienrecht und den dort zu bewältigenden Aufgaben –: Wenn wir die Justiz insgesamt betrachten, mit all ihren Aufgaben, die sie zu bewältigen hat, dann geht das ja weit über die Gerichts­verfahren hinaus. Denken Sie nur an die vielen Aufgaben, die wir im Bereich der Op­ferhilfe wahrnehmen! Das wird von Jahr zu Jahr mehr, aber ich stehe dazu, denn das ist wichtig. Denken Sie nur an die Familiengerichtshilfe außerhalb des gerichtlichen Ver­fahrens! Wir haben so viele Aufgaben, die wir wahrnehmen müssen. Denken Sie an den Strafvollzug! Wenn wir das Justizsystem insgesamt betrachten, dann haben wir – auch das ist unbestritten – keinen Kostendeckungsgrad von 108 Prozent, sondern wir haben einen Kostendeckungsgrad von insgesamt knapp über 70 Prozent.

Ich sage noch einmal: Ich weiß, bei den Gebühren sind wir an einer Obergrenze. Ich muss aber auch hinzufügen, dass wir laufend auch neue Aufgaben im Bereich der Jus­tiz insgesamt zu erfüllen haben. Das führt natürlich dazu, dass wir schon immer auch Probleme haben, unser Budget wirklich zu erfüllen. Das ist nun einmal nicht einfach in budgetär schwierigen Zeiten und in Zeiten eines straffen Budgetvollzugs, aber ich bin natürlich bemüht, auch im Bereich der Gebühren dort, wo es möglich ist und wo es Sinn macht – wie hier vor allem bei den Minderjährigen und im familienrechtlichen Be­reich –, Erleichterungen zu ermöglichen. Selbstverständlich.

Ich würde ja gerne, jeder würde hier gerne mehr tun, aber ich habe auch die Verant­wortung für ein Ressort, das durch viele Aufgaben, die es wahrzunehmen hat, auch entsprechend hohe Kosten abdecken muss.

Insgesamt glaube ich, dass man wirklich sagen kann, dass gerade diese Gebührenge­setznovelle etwas ist, wogegen eigentlich niemand sachlich irgendetwas, im Sinne von Kritik, haben kann. Das ist natürlich nicht das Ende der Bemühungen, das gestehe ich schon zu, aber es ist, glaube ich, einmal ein wichtiger Punkt, ein wichtiger Anfang.

Und das Schöne daran ist: Es ist ein schönes Signal dafür, dass man auch in budgetär schwierigen Zeiten entsprechende Prioritäten setzen kann und auch setzen muss. Da-


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