Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 238

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insgesamt, und darüber ließ sich auch nicht reden. Das hat insbesondere den kleinen GmbHs, die viel arbeiten, aber sich vielleicht nicht ganz an die entsprechenden Termi­ne gehalten haben, wirklich wehgetan. Da haben wir eine Verbesserung, indem die Strafe nur mehr 350 € beträgt und es auch Ermessensspielräume gibt, sodass das nach­gesehen werden kann. Dieser Punkt hat sehr viel Unruhe gebracht.

Ein Punkt, den ich kritisch sehe, ist folgender: Da gibt es einen Verein, den das Parla­ment vor knapp zehn Jahren ins Leben gerufen hat, das Österreichische Rechnungsle­gungskomitee, das AFRAC – Austrian Financial Reporting and Auditing Committee –, das sich auch sehr bemüht hat, in diesen Rechnungslegungsprozess eingebunden zu werden. Darüber gab es nicht einmal eine Diskussion bei uns im Ausschuss. Gerade wenn das Parlament so einen Expertenrat seinerzeit ins Leben gerufen hat, der auch öffentlich unterstützt wird und der dazu da ist, die Ministerien zu beraten, was Rech­nungslegungsfragen betrifft, hätte ich mir erwartet, dass man diesen nun auch gesetz­lich berücksichtigt.

Das passt allerdings in ein Bild, wo die Kammern und die Ministerien einen engeren Zirkel bilden und einen solchen Verein eben nicht entsprechend berücksichtigen.

Was mich aber besonders stört, ist, dass über diese EU-Richtlinie erweiterte Berichts­pflichten kommen, die wieder mehr Bürokratie für Unternehmen bedeuten – zwar dies­mal nur für große, aber wie ich die Wirklichkeit kenne, wird man dann in ein paar Jah­ren sagen: Na, das hat sich ja bewährt bei den großen Unternehmen, das machen dann auch die mittleren und die kleinen!

Die Weltwirtschaft hat einen wirklichen Schwachpunkt, das ist die europäische Wirt­schaft. Wir stehen in Konkurrenz mit anderen Kontinenten. Wir stehen beispielsweise auch in Konkurrenz mit den Chinesen. Wenn wir hier unseren Unternehmen weitere Bürokratie aufbürden, dann nehmen wir wieder in Kauf, dass deren Wettbewerbsposi­tion geschwächt wird. Es mag ein kleiner Punkt sein, aber wir müssen genau in die an­dere Richtung gehen: Wir müssen in Richtung Entbürokratisierung gehen und nicht in Richtung Bürokratisierung, die weitere Kostennachteile mit sich bringt. Daher werden wir diesem Punkt unsere Zustimmung versagen.

Im Übrigen verweise ich auf meine Meinungen, die ich bisher geäußert habe. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Ruf bei der ÖVP: Das weiß ich aber nicht mehr!)

20.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Mag. Groiß. – Bitte.

 


20.51.30

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Kollegin­nen und Kollegen! Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer – denn Sie betrifft die­ses Gesetz hauptsächlich, und auch alle, die Bilanzen gerne lesen möchten und dürfen.

1990 wurde das Rechnungslegungsgesetz erstmalig von der EU übernommen und grundsätzlich geändert. Ich war damals noch Student und dann Berufsanwärter und durfte bei der ersten Einführung dieses Gesetzes damals in meinem Unternehmen ak­tiv mitarbeiten. Es war damals sehr mühsam, denn die Umsetzung der Richtlinie war so, dass zwar alles drinnen stand, aber man musste ganz genau suchen: Wo findet sich der richtige Paragraph? Was ist für mein Unternehmen anwendbar? Für welche Größenordnung passt es im Endeffekt?

Jetzt erfolgt mit diesem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz eine Neuregelung. Es handelt sich zwar um die Umsetzung einer Richtlinie, aber diese wurde so umgesetzt, dass es gut verständlich ist. Es ist kein Flickwerk, und es hat sehr positive Aspekte.

 


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