Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 97

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Die Fragen 5 und 6 hat er mit Nein beantwortet. – Interessant dabei ist aber auch, wenn man sich anschaut ... (Bundeskanzler Faymann betritt den Sitzungssaal und nimmt auf der Regierungsbank Platz.) – Jetzt ist er da! Grüß Gott, Herr Bundeskanzler! Es freut mich, dass Sie wieder geruhen an der Sitzung teilzunehmen.

Die Frage 6 hat folgendermaßen gelautet:

„Haben Sie auf die damalige gutachterliche Beurteilung der OeNB, die die HBInt“– also die Hypo – „als ,not distressed‘ qualifizierte, in irgendeiner Form Einfluss genommen“?

Diese Frage hat er mit Nein beantwortet. – Dabei ist schon interessant, noch einmal festzuhalten, dass es nur zwei Arten einer Beurteilung gibt: Entweder ist eine Bank „sound“, also gesund, oder sie ist „distressed“, also krank. Wenn die Oesterreichische Nationalbank die Bank damals als „not distressed“ beurteilt hat, dann war das eine Nichtbeurteilung, eine Gefälligkeitsbeurteilung, die hoffentlich – oder ganz sicher, weil ich ja auch Mitglied des Untersuchungsausschusses werde –, die also ganz sicher Thema im Untersuchungsausschuss sein wird.

Die Fragen 7 bis 12 hat der Herr Bundeskanzler wieder nicht beantwortet, wobei das aber durchaus interessante Fragen waren, nämlich ob ihm im Dezember 2009 bewusst war, dass es – wie ja der Griss-Bericht schreibt – für die Entscheidung der Verstaatli­chung keine Informationsgrundlage gegeben hat, ob er den Bericht der FIMBAG vom 22. Juli 2009 gekannt hat, in dem von einem dramatischen Anstieg des Wertberich­tigungsbedarfs die Rede war, ja ob er überhaupt zur Kenntnis genommen hat, dass die Europäische Kommission die Hypo im Mai 2009 nicht als „sound“ eingestuft hat und auch die OeNB jetzt endlich – ein Jahr zu spät – draufgekommen ist, dass sie die Bank als „distressed“ beurteilen würde. – Keine Antwort unseres Herrn Bundeskanzlers auf all diese Fragen. (Beifall bei der FPÖ.)

Und so, in diesem Tenor, geht es bei dieser Anfragebeantwortung weiter. Da wundert es mich nicht, dass die Kommission zu diesem vernichtenden Urteil kommt, wenn es sogar der Bundeskanzler hier von diesem Podium auch noch bestätigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im parlamentarischen Untersuchungsaus­schuss haben wir jetzt die Möglichkeit, den Schaden für den Steuerzahler so gering wie möglich zu halten. Der Steuerzahler erwartet von uns Ergebnisse. Die Österreiche­rinnen und Österreicher wollen wissen, wie es weitergeht, sie wollen wissen, was uns das kosten wird, und vor allem, was unternommen wird, damit ein derartiges Finanz­desaster, wie es uns quasi die vier apokalyptischen Reiter des österreichischen Hypo-Desasters Pröll, Fekter, Spindelegger und Faymann beschert haben, in Zukunft verhin­dert wird. (Beifall bei der FPÖ.)

14.19


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


14.20.18

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass jetzt schon alle möglichen Schlussfolgerungen aus dem Untersu­chungsausschuss gezogen werden, Schuldige und Verantwortliche ausgemacht wer­den, obwohl der Ausschuss noch nicht einmal begonnen hat, ist symptomatisch für die­se Debatte und für den Umgang mit dem Instrument Untersuchungsausschuss.

Zur Jahresmitte gab es Beteuerungen von den Kollegen Podgorschek und Kogler, man werde keine Vorverurteilungen machen. (Abg. Podgorschek: Ja habe ich es ge­macht?!) Daher ersuche ich Sie höflich, dass Sie auch in den eigenen Reihen entspre­chende Aufklärungsarbeit leisten, denn die Vorverurteilungen, die von Ihren Fraktionen heute gekommen sind, sind nicht gerade wenige.

Wir von der SPÖ werden uns nicht daran beteiligen, wir werden in diesen Untersu­chungsausschuss nicht mit dem Vorurteil hineingehen, wir wissen eh schon, was dabei


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