trennt voneinander betrachtet und behandelt werden, denn in Wirklichkeit greifen sie inhaltlich wie Zahnräder ineinander und können eben nicht voneinander getrennt beurteilt werden. (Abg. Rädler: Oberlehrer!)
Wenn man eine Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erreichen will, dann muss man für einen sorgfältigen Umgang mit den Steuergeldern sorgen, und ich bin schwer in Sorge, ob man mit den geplanten Reformen dieses Ziel erreichen kann. Der Finanzausgleich, der die Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden auf finanzieller Ebene regelt, wäre das Steuerinstrument, um zielgerichtet zu steuern, welche konkreten Aufgaben mit welchem Geld auf welcher Ebene erledigt werden und inwiefern die Entscheidungsträger dafür dann auch zur Verantwortung gezogen werden.
An einem einfachen Beispiel aus einem Nachbarland erklärt: Wenn in der Schweiz ein Hallenbad gebaut wird, dann bekommen die Bürger die Fakten geliefert: die Dimensionen, die Kosten und was es für die Gemeindesteuer bedeutet, wenn dieses Hallenbad gebaut wird, und in weiterer Folge wird darüber entschieden. Und es ist völlig klar, dass derjenige, der für die Ausgaben verantwortlich ist, auch für die Einnahmen zu sorgen hat und am Schluss politisch dafür geradesteht.
In Österreich würde ein solcher Bau eines Hallenbads zu einer Kostenüberschreitung von 50 bis 100 Prozent führen, eine Zeitverzögerung würde eintreten, und alles, was übrig bliebe, wäre ein riesengroßes Denkmal für die Misswirtschaft, die ihresgleichen sucht. Aber der Bürgermeister würde Glück haben, weil er der Bevölkerung ein Hallenbad verschafft hätte, und für die Schulden, die er damit fabriziert hätte, würde er nicht geradestehen müssen.
Das können wir auch jetzt beobachten, 2015, wo wir Gemeindewahlen haben – in Kärnten, Niederösterreich, Vorarlberg, Oberösterreich und der Steiermark –, dort werden jetzt wieder Gemeindesäle renoviert, Schulen erneuert, Feuerwehrautos angeschafft. Das Auftragsbuch von Rosenbauer möchte ich einmal hinsichtlich eines Zusammenhangs mit den Gemeindewahlen untersuchen.
Und wenn ... (Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Ja, Herr Bürgermeister Rädler, das weiß ich schon, dass Sie Politik danach machen, wie Sie gewählt werden, aber es wäre auch gut, Politik im Sinne der Steuerzahler zu machen. (Abg. Rädler: ! Herr Oberlehrer!) Dass hier jede Möglichkeit fehlt, die Verantwortungsträger heranzuziehen, wenn sie Misswirtschaft betreiben, zeigen uns zum Beispiel die Städte Linz und Wien mit ihren Frankengeschäften. Das bleibt ohne jede Konsequenz für die Verantwortlichen.
Es gibt auch nach wie vor kein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, obwohl uns die Bundesländer Kärnten und Salzburg ebenso wie die Stadt Linz Symbole der Misswirtschaft vor Augen führen, die jeden Unternehmer schon längst in den Konkurs gezwungen hätten.
Und gleichzeitig – das darf man nicht vergessen – gibt es Gemeinden, die sorgfältig wirtschaften, wo die Bürgermeister auf die Gemeindekassen schauen, nur mit der Konsequenz, dass die Bürger der sparsamen Gemeinden nichts davon haben, weil die verschwenderischen das Gesamtbudget so belasten.
Die Ortskaiser, Herr Abgeordneter Rädler, und die Landesfürsten haben subjektiv ja gar nicht das Gefühl, dass sie das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ausgeben, weil der Prozess ein ganz anderer ist. Der Bund presst die Bürger aus wie Zitronen, und die Landesfürsten pressen den Bund aus und freuen sich, dass sie dem Finanzminister einen ordentlichen Batzen Geld abgejagt haben, denken aber nicht daran, dass dieser Batzen Geld von ihren Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern beglichen werden muss, von ihren Wählern zu Hause. Stattdessen stimmen sie sie mit Wahlgeschenken gnädig. (Abg. Wöginger: So ein Blödsinn!)
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